NEUTRAL

Nach dem Kopftuchturteil des Bundesverfassungsgerichts legt das Land Baden-Württemberg jetzt das erste Ausführungsgesetz vor. Damit soll geregelt werden, welche religiösen Symbole künftig in der Schule geduldet werden.

Anstoß bei Verfassungsexperten erregt laut Spiegel online die Passage, wonach „die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ generell zu billigen sei, denn sie entspreche „dem Erziehungsauftrag“. Was nicht christlich und abendländisch ist oder als so angesehen wird, ist dagegen verboten, weil es den Schulfrieden stört.

Mitunter hilft ja schon ein Blick ins Grundgesetz:

GG Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Davon, dass christliche Religionen privilegiert sind, ist nichts erwähnt.

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GG Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am
Religionsunterricht zu bestimmen.

Aus dem Recht der Eltern, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen, resultiert auch eine allgemeine Neutralitätspflicht des Staates in religiösen Dingen. Deshalb kann er auch nicht „Schleichwerbung“ für das – längst nicht mehr durchgehend akzeptierte – Christentum machen, indem dessen Symbole zugelassen sind.

An den Schulen haben – außerhalb des Religionsunterrichts – religiöse Symbole überhaupt nichts zu suchen. Die Schule sollte weltanschaulich neutral sein. Ich glaube, andere Länder sind da schon deutlich weiter als wir.