CIAO, BAYOBLG

CIAO, BAYOBLG

Edmund Stoiber möchte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) abschaffen. Aus Gründen der Sparsamkeit, so die Süddeutsche Zeitung.

Ein Oberstes Landesgericht gibt es seit jeher nur in Bayern. Denn das Land hat als einziges von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gewisse Prozesse nicht an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu verweisen. Wegen seiner weitreichenden Zuständigkeit in (bayerischen) Straf- und Bußgeldsachen ist das BayObLG immer eine „zweite Stimme“ gewesen, die man je nach Bedarf gegen die weit konsistentere Rechtsprechung des BGH anführen konnte.

Schade, ich hatte dort nie eine Verhandlung.

(via Lawgical)