PFLICHTEN

In den Straßenbahnen der Duisburger Verkehrsbetriebe hängt diese hübsche Warnung:

Pflicht des Fahrgastes ist es, sich sofort auf dem Wagen einen festen Halt zu verschaffen. Etwaige Folgen der Außerachtlassung dieser Bedingung sind selbstverschuldet.

Anscheinend arbeitet dort ein Volljurist.