SCHLAMPEREI

Am Flughafen Düsseldorf soll nach wie vor geschlampert werden, so der Express:

Weiterhin bezichtigt der ehemalige Sicherheitsexperte seine Ex-Kollegen des Diebstahls. Messer und andere gefährliche Gegenstände, die sie den Passagieren abgenommen hätten, würden einfach eingesteckt. Dazu Staatsanwalt Mocken: „Da die meisten Urlauber auf die Rückgabe der Messer verzichten und diese Dinge nicht als Sondergepäck aufgeben, sind sie herrenloses Gut. Wer sie mitnimmt, macht sich nicht strafbar.“

Mit dieser Auffassung dürfte der Staatsanwalt daneben liegen. Im Zweifel sind als gefährlich eingestufte Gepäckstücke nicht herrenlos, d.h. gewahrsamslos. Zumindest wird es einen potenziellen Gewahrsamswillen der Sicherheitsfirma, für die die Mitarbeiter ja tätig sind, oder des Bundesgrenzschutzes geben. Außerdem dürfte auch nach öffentlichem Recht kein Sicherheitsmitarbeiter berechtigt sein, möglicherweise später noch benötigte Beweisstücke einfach mit nach Hause zu nehmen.

Falls sowohl die Sicherheitsfirma als auch der Bundesgrenzschutz den Mitarbeitern gestatten sollten, eingesammelte Sachen zu behalten, wäre das im Übrigen ja auch ein schöner Skandal. Nach dem Motto: Wir zahlen euch einen geringen Lohn, knöpft den Passagieren das Trinkgeld doch in Form von Schweizer Messern ab.