SCRATCHEN

Nach dem Sprühen kommt jetzt das Scratchen. Die NRZ berichtet über den Trend, sich dauerhaft in den Scheiben von Bussen und Bahnen zu verewigen. Am besten dafür geeignet soll pikanterweise die alte Version der bordeigenen Nothammer sein.

Die im Artikel genannten Höchststrafe von zwei Jahren sollten „Trendsetter“ mit Vorsicht genießen. Schon das Reichsgericht hat entschieden, dass Straßenbahnen und Busse von „öffentlichem Nutzen“ sind. Somit kommt auch „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ in Betracht. Höchststrafe: drei Jahre Gefängnis.