FAXEN

Schon mal über ein unverlangtes Werbefax geärgert? Dann hopplahopp den Staatsanwalt in Marsch gesetzt. Mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. In der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (2003, 515) vertritt Stöber ernsthaft die Auffassung, dass der – unerwünschte – Toner- und Papierverbrauch nicht nur ärgerlich, sondern strafbar ist.

Die Thesen sind reichlich gewagt und strapazieren den Tatbestand aufs Äußerste. Aber vor allem sind sie ein weiterer Beitrag dazu, die Ermittlungsbehörden mit noch ein paar tausend popeligen Minimalverfahren zu blockieren.

Es sollte mal erwähnt werden, dass das Strafrecht nicht das erste, sondern das letzte Mittel ist, um Rechtsverstössen zu begegnen. Und eindeutig ist zumindest, dass jeder Empfänger von unverlangten Werbefaxen ausreichend zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hat. Nur die muss man halt selbst und auf eigene Kosten durchsetzen…