UNFALLFREI

Ein wichtiges Urteil bei beck-aktuell:

Wer ein Gebrauchtfahrzeug von einem Privatmann kauft, muss sich die Unfallfreiheit ausdrücklich garantieren lassen. Nur dann kann er, wenn sich später herausstellt, dass das gekaufte Kfz einen Unfallschaden hatte, vom Kaufvertrag zurücktreten. Die vorformulierte Erklärung «das Kfz ist unfallfrei» genügt hierfür nicht. Sie erfasse keine dem Verkäufer nicht bekannten Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers und keine Bagatellschäden, befand das Landgericht München I (Urteil vom 02.10.2003, Az.: 32 O 11282/03).