KNAST FÜR ANTI-SPAMMER

KNAST FÜR ANTI-SPAMMER

Anti-Spam-Software in Unternehmen ist nicht ganz ohne rechtliches Risiko. Auf diesen Gesichtspunkt weist die Zeitschrift c’t hin:

Auf dem privaten PC, in Firmen und bei Providern gehören Spam-Filter inzwischen zur Standardausrüstung, ohne die angesichts der ständig wachsenden Flut von unerwünschter Werbung das Medium E-Mail unbrauchbar würde. Während dies bei Endnutzern rechtlich unbedenklich ist, entstehen bei der automatisierten Filterung von E-Mails durch Provider und in Unternehmen ohne Kenntnis und Zustimmung der Empfänger rechtliche Probleme. Unter Umständen machen sich Mitarbeiter und Eigentümer solcher Firmen durch das Löschen von E-Mails sogar strafbar.

Der Autor Rechtsanwalt Joerg Heidrich weist darauf hin, dass e-mails unter das Post- und Fernmeldegesetz fallen. Nach § 206 StGB drohen jedem, der eine solche Sendung „unterdrückt“, bis zu fünf Jahre Haft. Als einzigen Ausweg sieht er nur die vorherige Einwilligung aller potientiell Betroffenen in die Filterung.

(via M-E-X-blog)