FALSCHE ANZEIGE

Das Landgericht Köln hat einem Unternehmer Schmerzensgeld gegen eine Internet-Autobörse zugesprochen. Ein Scherzbold (?) hatte mit den Telefonnummern des Unternehmers folgende Anzeige veröffentlicht:

„Porsche 993 – 29.000 EUR – EZ 08/1997 – AU/TÜV 08/2003, Schwarzes Coupé, Volleder und Vollausstattung, bis auf Navi, Technoräder, unfallfrei, 1. Hand, lückenloses Scheckheft, keinen Kratzer, wenig Steinschlag. Wegen privater Insolvenz sofort zum Festpreis abzugeben! Der Wagen ist sein Geld 3x wert!“

Das Landgericht Köln ist zwar der Meinung, dass eine Anzeigenbörse nicht jede Anzeige darauf überprüfen muss, ob sie korrekt aufgegeben ist. Beim Vorkommen von Worten wie „Pleite“ oder „Insolvenz“ treffe die Firma aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Das Schmerzensgeld beträgt € 2.000,00. Dabei legte das Gericht zu Grunde, dass der Unternehmer rund 40 Anrufe erhielt.

(via Handakte WebLAWg und LAWgical)