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Prozesse an den Sozialgerichten sind bislang gebührenfrei. Das soll sich nach Plänen der Bundesländer ändern, berichtet der Tagesspiegel. Allerdings stellt sich die Frage, ob Gerichtsgebühren ausgerechnet da sinnvoll sind, wo eher die Bedürftigen klagen – wegen Behindertenrente, Arbeitslosen- und demnächst auch Sozialhilfe. Dann müssen wieder zig Prozesskostenhilfeverfahren vorgeschaltet werden, die auch Geld kosten – und den ohnehin lahmen Rechtszug noch verlängern. Aber vielleicht sind dann noch mehr Kläger schon tot, bevor sie Recht bekommen…

(Danke an Mathias Schindler für den link)