SIE WINDEN SICH

Aufgrund zweier Urteile des Bundesgerichtshofes hatte ich meine beiden Lebensversicherungen angeschrieben. Ich bat darum, den Rückkaufswert neu zu berechnen, nämlich ohne die Vertreterprovisionen.

Die Hamburg-Mannheimer behauptet in ihrer Antwort, sie habe alle erforderlichen Informationen erteilt. Dabei hat sie nicht nur die beanstandeten Klauseln fast wörtlich verwendet, sondern nach meiner Meinung auch genau die Tabelle abgedruckt, welche der BGH für nicht ausreichend erachtet.

Die Debeka argumentiert anders. Zunächst behauptet die Versicherung, der BGH habe überhaupt nicht entschieden, dass Kunden einen Anspruch auf Neuberechnung ihres Rückkaufwertes hätten. Da es sich um Verbandsklagen handelte, hat der BGH logischerweise die Klauseln nur abstrakt geprüft.

Aber was folgt denn aus der Rechtswidrigkeit? Dass die Vertreterprovisionen eben keine vertragliche Grundlage haben. Und wenn ihr Abzug nicht vereinbart war, können sie eben zurückgefordert werden.

Aber auch für diesen Punkt hat die Debeka eine Antwort. Angeblich bedürfe es im Falle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen „ergänzender Vertragsauslegung“. Das dürfte falsch sein, weil Allgemeine Geschäftsbedingungen entweder wirksam oder unwirksam sind. Eine geltungserhaltende Reduktion, d.h. ein Zurückführen auf den gerade noch zulässigen Gehalt, ist ausdrücklich verboten. (Logisch, denn sonst würde man mit unwirksamen Klauseln kein Risiko eingehen, weil immer das gerade noch Zulässige gälte.)

Außerdem verweist die Debeka ebenfalls auf eine Tabelle der Rückkaufswerte und einen Zusatz, wonach Abschlusskosten aus den ersten Beiträgen bestritten werden „müssen“. Gerade in Verbindung mit den benstandeten Klauseln, wonach die Beiträge ja angeblich nach einem aufsichtsrechtlich genehmigten Verfahren berechnet werden, klingt das so, als habe die Versicherung keine andere Möglichkeit, als so zu verfahren. Dem Kunden wird also gerade nicht klargemacht, dass er sich hierdurch vertraglich binden soll, Abschlusskosten in erheblicher Höhe zu übernehmen.

Schon interessant, wie unterschiedlich da argumentiert wird. Ich jedenfalls tendiere dazu, die Sache gerichtlich klären zu lassen – wenn die Versicherungen nicht doch noch nachgeben.