BERUFSRISIKO

„Er hat schadenfroh gegrinst.“ Grund genug für einen Manager, nach einem verlorenen Prozess den Anwalt seiner Ex-Frau zu vermöbeln. Jetzt steht er laut Express in Bonn schon wieder vor Gericht. Der Anwalt klagt auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.

NETTER VERSUCH

Ein Mandant streitet sich schon seit Jahren mit einer Firma rum. Angeblich schuldet er dem Unternehmen noch 3.363,13 Euro. Die Sache ist bei der Gegenseite schon alle Mahnstufen rauf- und runter gelaufen. Es wurde mit dem Anwalt gedroht. Passiert ist nichts. Weil man eine Prozessniederlage fürchtet?

Jetzt kam folgendes Schreiben:

… unsere Bücher weisen zum 31. Dezember 2003 einen Saldo in Höhe von 3.363,13 Euro zu unseren Gunsten aus. Wir bitten Sie, die Richtigkeit dieses Saldos direkt an unseren Abschlussprüfer, Herrn Dipl.-Kaufmann Peter K., Wirtschaftsprüfer, zu Zwecken der Jahresabschlussprüfung zu bestätigen. Bitte verwenden Sie den beigefügten Freiumschlag.

Netter Versuch, an ein Schuldanerkenntnis zu kommen. Nach Rücksprache mit mir wandert der Brief allerdings auf den Müll.

Btw: danke für die Briefmarke.

GESCHÄFTSIDEE

GESCHÄFTSIDEE

Jetzt kann man endlich mit erheirateten Adelstiteln und sonstigen klangvollen Namen handeln. Indem man sie nach der Scheidung an einen neuen Ehepartner weiter gibt. Zahlreiche ansonsten nicht mehr sehr ansehnliche und / oder bankrotte Träger erheirateter Namen dürften mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich an Attraktivität gewinnen. Aber das ist sicherlich nur ein Randaspekt…

MISERABEL

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über das Schicksal gescheiterter Jurastudenten. Das ist fast jeder Dritte. Die Ursache der miserablen Examensergebnisse wird auch erklärt:

Deutsche Jurastudenten lernen viel zu viel auswendig, ihr Detailwissen ist immens, aber das juristische Verständnis, die Fähigkeit, das Erlernte auf einen Fall anzuwenden, oft nicht ausreichend.

Wie wahr. Auch viele meiner Studienkollegen haben Lehrbücher gewälzt und gemeint, wer den „Medicus“ gelesen und 500 BGH-Urteile auf der Pfanne hat, ist ein guter Jurist. Richtig war und ist es dagegen, Jura hart am Fall zu lernen. Denn jede Examensarbeit besteht aus einem konkreten Fall. Zwei Kumpels und ich haben uns deshalb stur eine Examensklausur (gibt´s bei Alpmann, Berger & Co. im Abo) nach der anderen gegeben. Und nur zur Vertiefung ausnahmsweise in Lehrbücher geguckt.

Diese Lernmethode hat auch den Vorteil, dass man zumindest weiß, wie man einen Fall anpackt und mit Hilfe des Gesetzes, juristischer Auslegung sowie einer sauberen Pro- und Contra-Argumentation zu einem Ergebnis gelangt – selbst wenn man von den aufgeworfenen Rechtsproblemen noch nie was gehört hat.

(link via Vertretbar.de)

SPIELCHEN

Temposünder sollen in Nordrhein-Westfalen per Psychodruck bekehrt werden. Sie müssen sich, so Spiegel online, sofort per Computersimulation ansehen, welche fatalen Folgen ihre Raserei hätte haben können – Unfalltod nicht ausgeschlossen.

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, sollen die Autofahrer zu einer Art Videospiel veranlasst werden. Soweit allerdings von „müssen“ die Rede ist, scheint mal wieder jemand was falsch verstanden zu haben. Was der Betroffene bzw. Beschuldigte muss, steht ausschließlich in der Strafprozessordnung.

Nichts. Null. Zero. Niente.

Beschuldigte müssen höchstens etwas passiv erdulden – eine Blutentnahme zum Beispiel. Darüber hinaus müssen sie nichts sagen (Todsünde), die Zeigefinger zusammenführen oder mit dem Polizeiarzt reden. Woraus zwanglos folgt, dass man vor dem kostenlosen Game eisern darüber verhandeln sollte, ob der Beamte im Gegenzug vielleicht noch mal ein Auge zudrückt.

Abgesehen davon dürfte dies mal wieder ein schönes Beispiel dafür sein, für welche Schrottideen Steuergelder verschleudert werden. Knöpfchendrücken am Laptop! Glaubt jemand im Ernst, dass dies auch nur auf ein Promille der Zielgruppe irgendwelchen Eindruck macht?

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen Polizeikommissar H., Wache V., Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ich bin in der Verkehrssache … Verteidiger von Herrn B. Mit Schreiben vom 9. Februar 2004 zeigte ich dies an. Eine Vollmacht war dem Schreiben beigefügt. Am heutigen Tag wollte ich mich bei Herrn H. telefonisch erkundigen, ob das Ergebnis der Blutalkoholanalyse bereits vorliegt und welcher Wert herausgekommen ist.

Herr H. bestätigte, dass mein Schreiben nebst Vollmacht vorliegt. Er weigerte sich jedoch, irgendwelche telefonischen Auskünfte zu geben. Er sage grundsätzlich nichts am Telefon. Auf Nachfrage erklärte Herr H., er kenne mich nicht. Ich äußerte Verständnis für seine Vorsicht und habe ihn gebeten, mich zurückzurufen, wenn er Zweifel an meiner Eigenschaft als Verteidiger habe. Wenn er die Angaben auf meinem Briefbogen anzweifle, könne er auch gern über die Telefonauskunft gehen. Oder sich sogar bei der Anwaltskammer erkundigen, um sich meiner Person sicher zu sein.

Dies lehnte Herr H. mit der Bemerkung ab, er sei 33 Jahre bei der Polizei und müsse keine Telefongespräche mit irgendwelchen Anwälten führen. Wörtlich erklärte er:

     „Ende aus, Micky Maus. Das Gespräch ist hiermit beendet.“

Sicherlich ist es nachvollziehbar und richtig, dass ein Polizeibeamter den Datenschutz Ernst nimmt. Allerdings kann dies dann nicht mehr akzeptiert werden, wenn der Einwand wie vorliegend lediglich dazu dient, angezeigte Rückfragen nicht zu beantworten und sich keine Arbeit machen zu müssen.

Polizei und Anwälte sind in Ermittlungsverfahren auf ein sachliches und konstruktives Verhältnis angewiesen. Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich feststellen, dass es hiermit auch in den allermeisten Fällen keine Probleme gibt. Umso bedauerlicher ist es, wenn einem dann eine Dienstauffassung begegnet, wie sie im vorstehenden Sachverhalt zum Ausdruck kommt.

Bitte unterrichten Sie mich über das Ergebnis dieser Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

KINDERSITZ

Eine Mutter transportiert einen Kindersitz auf dem Vordersitz ihres Wagens – ohne Kind. Die Polizei leitet ein Bußgeldverfahren ein. Es sei doch klar, so die Beamten, dass in dem Sitz auf dem Vordersitz vor kurzem noch ein Kind gesessen habe.

Den Einwand, der Kindersitz sei vorübergehend auf dem Vordersitz, weil auf dem Rücksitz ein großer Wäschekorb Platz finden musste, lassen die Polizisten nicht gelten. Solche Ausreden seien sie gewohnt. Kernargument: „Warum haben Sie den Kindersitz dann nicht in den Kofferraum gestellt?“

Das verstehe wer will, aber rumstreiten erweist sich als sinnlos. Die Beamten bestehen darauf, dass meine Mandantin an Ort und Stelle 10 Euro zahlt. Da sie hierzu nicht bereit ist, verlangen sie den Führerschein und die Fahrzeugpapiere, um eine Anzeige schreiben zu können.

Noch besteht Hoffnung. Dass der Sachbearbeiter im Ordnungsamt etwas klarer denkt. Und das Verfahren einstellt.

OPTIK

Jurabilis:

Wer mitten in der Uni plötzlich meint, eine Jagdgesellschaft des englischen Hochadels zu erblicken, erliegt keinem Trugbild: Allerdings handelt es sich hier einfach um eine Horde durchschnittlicher Jurastudenten auf dem Weg zur Vorlesung.

Ich werde melancholisch: War das an der Uni Bochum auch so – vor 12 Jahren? Aber was soll´s. Interessiert ja doch kein Schwein. Nächstes Thema.

VORHER FRAGEN

Mal so eine Frage: Dürfen Webdesigner ohne Einverständnis auf ihrer eigenen Homepage Kunden mit vollem Namen als „Referenzen“ benennen, Beispiele der entworfenen Seiten darstellen und direkt mit der Seite des Kunden verlinken? Wie ist das, wenn der Designer gar keinen Vertrag mit dem Endabnehmer hat, sondern lediglich als Subunternehmer für eine Agentur tätig ist?

(Rubrik: Udo mahnt ab.)

SCHÖNER TRICK

SCHÖNER TRICK

Bezieher von Betriebsrenten müssen seit Jahresanfang erheblich mehr für die Krankenversicherung bezahlen. Obwohl die Rechtmäßigkeit höchst streitig ist, versucht zum Beispiel die Barmer Kunden von Widersprüchen abzuhalten. Zitat aus einem Schreiben der Barmer:

Sie haben den Medien sicherlich entnommen, dass verschiedene Institutionen eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung beabsichtigen. Hier wird es zu Musterstreitverfahren kommen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie ein eigenes Widerspruchs- bzw. Sozialgerichtsverfahren in der Sache anstrengen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über den Ausgang des Musterprozesses informieren.

Es kann nur dringend davor gewarnt werden, sich von solchen Sprüchen einlullen zu lassen. Zunächst steht in dem Hinweis mit keinem Wort, dass sich die Barmer auch an den Ausgang der Musterverfahren halten wird.

Außerdem haben die Krankenkassen schon bei den Beitragserhöhungen wegen der Einbeziehung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld seinerzeit dafür getrommelt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Regelung wurde zwar später gekippt. Geld zurück bekamen aber nur Versicherte, die Widerspruch eingelegt und notfalls geklagt hatten.

Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sind kostenlos. Man muss höchstens seinen Anwalt bezahlen. Man kann aber auch ohne Anwalt die Rechtsbehelfe einlegen. Weder Widerspruch noch Klage müssen begründet werden, da der Amtermittlungsgrundsatz gilt.

4 CENT

4 CENT

Das hat unser Steuerberater gar nicht gern. Die Februarrechnung eines Dienstleisters lautet auf 206,18 Euro. Abgebucht werden aber 2 Cent mehr. Im Januar wurden 198,47 Euro abgerechnet, aber 198,49 Euro abgebucht.

Telefonische Nachfrage bei der Firma. Zurück kam ein handschriftliches Fax: „Wir stellen gerade unsere Software auf XY um. Bitte verbuchen Sie den Mehrbetrag als Skonto.“ Wie das gehen soll, versuchte meine Sekretärin dann wiederum am Telefon rauszufinden.

Das war leider ein unmögliches Unterfangen. Schließlich hatte sie einen der Geschäftsführer am Telefon und erzählte ihm die Geschichte. Der Arme brach weinend zusammen. Er geht davon aus, dass er wegen des Fehlers ein paar tausend Rechnungen neu schicken muss.

Und ich gehe davon aus, dass mich die Diskussionen um 4 Cent mindestens 40 Euro Gehalt für die Mitarbeiterin gekostet hat. Wäre ein verlockender Gedanke, diesen Betrag einer bekannten Softwarefirma in Rechnung zu stellen.

ANWALT VON TATJANA

Es ist manchmal nicht leicht, sich ein strafrechtiches Mandat zu erhalten. Wenn das Rückgrat entsprechend aufgeweicht ist, mutieren Verteidiger schon mal zum Handlanger ihrer Klienten. Wie der Anwalt von Tatjana Gsell. Weil seine Mandantin auch im Knast schön sein wollte, schmuggelte er eine Perücke ein. Und büßt das jetzt laut Spiegel online mit einer Geldstrafe von 500 Euro. Sowie dem ewigen Makel: Sagen Sie mal, sind Sie nicht der …