LETZTE RUHE

Das Sozialamt muss einer mittellosen Witwe die Beerdigungskosten für ihren Mann vorstrecken. Es kann der Frau nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht zugemutet werden, ihren Mann erst zu beerdigen, wenn feststeht, ob andere für die Bestattung aufkommen müssen (z. B. leibliche Kinder). Die Frau griff zu dem Rechtsmittel, weil ihr Mann seit Mitte Februar im Kühlhaus liegt.