HANDICAP

Eine Krankenkasse kann einen Analphabeten nicht wegen Beitragsrückständen ausschließen, wenn sie ihn nicht mündlich über seine Rechte belehrt hat. Das Sozialgericht Düsseldorf erklärte laut beck-aktuell den Zahlungsrückstand eines Analphabeten für wirkungslos, weil ihm die Krankenkasse nur schriftliche Mahnungen geschickt hat – obwohl sie von seinem Handicap wusste.

Eigentlich schade, dass die Krankenkasse überhaupt eine andere Auffassung vertreten hat.