KOSTENPFLICHTIG

Die Meldung war überall zu lesen: Das Amtsgericht Düsseldorf soll entschieden haben, dass Opfer von Abmahnungen ggf. ihre Anwaltskosten vom Abmahner verlangen können. Laut JurText Online war das in der Pressemeldung angegebene Aktenzeichen des Gerichts aber falsch . Absichtlich. Aus dem Umkreis des Journalisten sei – so JurText Online – nämlich folgendes zu erfahren:

„Es wurde in der Pressemitteilung vorsätzlich ein falsches Aktenzeichen angegeben. Dies hat den Sinn, dass nicht irgendwelche Netzindianer bei Gerichten mit dieser grenzdebilen Entscheidung rumtrollen. Die Entscheidung ist aber authentisch. Anonymisierte Abschriften mit echtem Aktenzeichen können bei mir für € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer erworben werden ….“

Eine absichtliche Falschinformation? In den USA führen kleinere Anlässe dazu, dass Chefredakeure ihren Stuhl räumen.

Update: Jemand hat die Entscheidung in die Kommentare kopiert.