GRUNDBEDÜRFNIS

GRUNDBEDÜRFNIS

In höchster Sorge um sein mediales Wohlergehen ist ein Mann aus Berlin. Er wollte dem ZDF verbieten lassen, am 14. Mai die Hochzeit des dänischen Kronprinzen live zu übertragen. Denn dann, so fürchtete der Mann laut beck-aktuell, fallen mal wieder die Informationssendungen „mittagsmagazin“ und „heute“ aus. Das Verwaltungsgericht Mainz erteilte dem eine Absage: Das ZDF sei in seiner Programmgestaltung frei. Und soweit Grenzen bestünden, seien diese nicht verletzt.

Falls ein privater TV-Anbieter unauffällig hinter diesem Eilantrag stehen sollte, ist das gar kein schlechter Schachzug. Jedenfalls bringt das Verfahren die überfällige Frage ins Rampenlicht, wieso die öffentlich-rechtlichen Anstalten immer mehr Boulevard ausstrahlen, gleichwohl aber immer noch uneingeschränkten Anspruch auf die Rundfunkgebühren haben sollen. Denn die muss der Bürger ja nur zahlen, weil der öffentliche Rundfunk (angeblich) die „Grundinformation“ der Bevölkerung gewährleistet.