BEWÄHRUNG

BEWÄHRUNG

Ein Mandant hat sich in der Haft so gut geführt, dass sogar die Justizvollzugsanstalt eine Entlassung nach der Hälfte der Strafe befürwortet hat. Das allerdings war dem Richter nicht ganz geheuer, auch wegen der enorm verschärften Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung. Vor dem 2/3-Termin wurde dann noch ein Gutachten eingeholt.

Der Sachverständige lobt seinen Probanden in höchsten Tönen. Anlass für das Geicht, auf eine weitere Anhörung zu verzichten und den Bewährungsbeschluss ohne weitere Formalitäten zu erlassen.

Ich denke, der Betreffende hat es wirklich verdient.