EXTRAS

Beiläufig erfahren, dass ein nicht ganz unbekannter Anwalt in Düsseldorf (Schwerpunkte: Strafverteidigung und Ausländerrecht) für jede persönliche Besprechung 30 Euro verlangen soll. Neben dem normalen Anwaltshonorar.

Quelle ist ein neuer Mandant, der früher bei dem Kollegen war. Der Mandant hat meine Sekretärin gefragt, wo er die Praxisgebühr zahlen soll.