DROHUNG

Der Versuch, einen Mandanten nachmittags auf dem Handy anzurufen, endet mit der Bekanntschaft seine Biolehrers. Der hatte das Telefon seines Schülers konfisziert, weil der es partout im Unterricht nicht ausstellte. O-Ton des Lehrers:

„Tut mir wirklich, ich habe das Handy in meiner Aktentasche vergessen. Da hat es jetzt geklingelt. Aber sagen Sie mal, ist das wirklich nötig, deswegen gleich zum Anwalt zu gehen?“

Dem Lehrer fiel ein Stein vom Herzen, als ich ihm erklärte, dass ich eigentlich nur mit meinem Mandanten sprechen wollte – und ihm nicht mit einer Klage drohen soll. Aber das Handy wollte er dann gleich noch zurückbringen. Wie praktisch, dass der Schüler nur ein paar Ecken weiter wohnt.

Seit der persönlichen Rückgabe, berichtet mein Mandant, kommt er mit dem Lehrer prima klar.