NETZWERK

Verteidiger, die ihre Mandanten im Gefängnis besuchen, dürfen ein Notebook mitnehmen. Allerdings wohl nur, wenn die WLAN-Funktion nicht aktivierbar ist. Ich bin jetzt auf den ersten Beamten gestoßen, der sich nicht von meinem saloppen Hinweis aus der Ruhe bringen ließ, dass links in meinem Notebook ja keine Netzwerkkarte („kennen Sie doch aus der Reklame, diese roten Plastikdinger von Vodafone“) steckt.

Ich glaube, ich habe meinen Achtpfünder von Compaq doch zu früh verschenkt.