VERGEBENS

Für den jugendlichen Angeklagten sah es nicht gut aus. Nach einem Raub durfte er zwar nach vier Wochen aus der Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung stellte sich aber heraus, dass in dem Jahr seit der Tat noch drei andere Sachen vorgefallen waren. Jedenfalls wurde es beim Plädoyer der Staatsanwältin richtig eng. Die sah keinerlei Möglichkeit mehr, bei einer Bewährungsstrafe zu bleiben. Ihr Antrag: drei Jahre und sofortige Reaktivierung des Haftbefehls.

Ich bin mir nicht ganz klar, was sich das Gericht dabei dachte, aus dem Beratungszimmer nach zwei Wachtmeistern zu telefonieren und diese offensichtlich nicht um Diskretion zu bitten. Jedenfalls setzten sie sich, die Handschellen griffbereit am Gürtel, schon mal in die erste Reihe im Sitzungssaal und fluchten lautstark darüber, dass Sonderaufträge immer den Terminplan durcheinander bringen.

Der Angeklagte, der auf dem Flur eine Zigarette rauchte, musste plötzlich noch mal kurz zum Klo.

Aber auch dort konnten ihn die Wachtmeister dann später nicht mehr finden…