GÜNSTIG

GÜNSTIG

Freispruch im Tatkomplex, in dem der Mandant keinen Rechtsschutz hat. Die Kosten trägt die Staatskasse. Verurteilung in dem Teil, für den die Versicherung zahlt. Es gibt – rein gebührentechnisch – ungünstigere Varianten…

MÖGLICHKEITEN

MÖGLICHKEITEN

Aus einem psychologischen Gutachten für eine vorzeitige Hafentlassung auf Bewährung:

„Bei bestreitenden Tätern gibt es grundsätzlich ja nur zwei Möglichkeiten (psychische Gesundheit vorausgesetzt): entweder der bestreitende Täter spricht die Wahrheit oder er kann die Tat vor sich selbst (oder vor seiner Familie etc.) nicht eingestehen.“

Mir fällt spontan noch eine dritte Möglichkeit ein: Der Täter lügt ganz einfach – zum Beispiel aus taktischen Gründen. Aber ich will das nicht überbewerten. Das Gutachten fiel für meinen Mandanten positiv aus.

TEMPO

In einem Kostenfestsetzungsverfahren – die Gegenseite will Geld – hat sich das Amtsgericht Essen mal wieder gerührt. Mit Schreiben vom 13. Juni 2002. Eingang bei uns: 14. April 2004.

PREMIERE

So was hatte ich auch noch nicht: Eine Räumungsklage gegen den Mieter eines Tiefgaragenplatzes. Der Mann ist nicht nur die Miete schuldig. Er fährt auch seinen Opel Omega nicht weg.

LAW BLOG – DER FALL

Der law blog ist mittlerweile auch von akademischem Interesse, zumindest bei diesem Informationsabend:

      Rechtsanwälte im Internet
      (Standesrecht, Online-Rechtsberatung, Fallstudie law blog)
      Rechtsanwalt Udo Vetter (Kanzlei Vetter & Mertens, Düsseldorf)
      02.06.2004, 18.00h; Hörsaal H5a (Gebäude 25.11)

Veranstalter ist das Zentrum für Informationsrecht, Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Die „interessierte Fachöffentlichkeit“ ist ausdrücklich eingeladen. Ich hoffe doch stark, dass sich der eine oder andere Leser dazu zählt.

MADONNA

Das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin nicht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden, so beck-aktuell. Begründung: Auch nach evangelischem Glauben sei Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein könne, der zu einem besonderen Schock führe. Subjektive Überempfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen.

Ich kann das nicht nachvollziehen. Gibt es für Vermieter nicht geeignetere Orte, um ihren Glauben zu leben?

HINGUCKER

Gestern am Arbeitsgericht Düsseldorf versehentlich nicht den Anwaltsausweis, sondern die Paybackkarte gezeigt. Trotzdem ohne Kontrolle reingekommen.

KANNST DU

Der Abhöreifer der Polizei hat manchmal pittoreske Züge. Wenn sich aus den Telefonaten rein gar nichts raushören lässt, wird das kurzerhand zum belastenden Moment. So heißt in einem Bericht etwa:

Im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass zwischen den jeweiligen Gesprächsteilnehmern keine Klarbezeichnungen für BTM ( = Betäubungsmittel) benutzt wurden. Es wurden jeweils lediglich Treffen vereinbart und Anfragen zu Treffen gemacht. Darüber hinaus wurden insbesondere Fragen wie: Kannst du mir helfen? gestellt.

Derartige Verhaltensweisen bei der Gesprächsführung sind nach kriminalpolizeilicherErfahrung typisch für die telefonische Verabredung von BTM-Geschäften bzw. Geldübergaben.

Na ja, wenigstens hat der Staatsanwalt verhindert, dass die Frage „Kannst du mir helfen?“ auch noch tagelang ein Gericht blockiert. Verfahren eingestellt, und zwar „mangels hinreichend konkreter Ermittlungsergebnisse“.

INTERNATIONAL

Heute mal law blog international. Es berichtet der Anwaltskollege Michael Kadlicz aus Österreich:

Ein LKW-Lenker kommt zu mir. Er hat die Aufforderung der Staatsanwaltschaft R. erhalten eine Geldbuße zu zahlen, da er bei einem Verkehrsunfall jemanden verletzt haben soll. Er meint, dass ihn am Unfall keinerlei Verschulden trifft – er möchte eigentlich nicht zahlen und es eher zu einer Verhandlung kommen lassen.

Ich sage – wahrheitsgemäß – dass ich das ohne Akt schlecht beurteilen könne, aber
nichts leichter als das: Ich werde eine Aktenkopie besorgen. Noch am selben Tag faxe ich an das zuständige Bezirksgericht (ein ganz kleines in Oberösterreich, von dem ich bisher noch nicht einmal gewusst habe, dass es existiert). Zwei Wochen hat mein LKW-Lenker Zeit, die Geldbuße zu zahlen. Nach 10 Tagen lasse ich die Aktenkopie urgieren, worauf sich folgender schöner Dialog (?) entwickelt:

Sekretärin: Wir wollten nur wegen der Aktenkopie nachfragen, die 14 Tage
sind ja bald um…

Bezirksanwalt: Es ist nur jeden 2. Mittwoch überhaupt ein Bezirksanwalt
da. Wenn mir der Akt in die Hände fällt, werde ich ihn bearbeiten, wenn
nicht, dann nicht. Ich habe wichtigeres zu tun.

Ein Kommentar erübrigt sich – Ich überlege noch der vorgesetzten Staatsanwaltschaft in R. über den motivierten Mitarbeiter zu berichten.

Irgendwie tröstlich, dass es anderswo mitunter auch nicht besser läuft.

ATEMALKOHOL

Auf der Jagd nach Alkoholsündern verlassen sich viele Polizeistationen auf die Atemalkoholmessung. Eine gesonderte Blutprobe wird nicht mehr entnommen. Allerdings müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die wichtigste: Zwischen Trinkende und Pusten muss eine gewisse Zeit vergangen sein, in der Regel mindestens 20 Minuten. Sonst ist die Messung nicht zuverlässig.

Viele Polizeibeamte vergessen, genau nach der Vorgeschichte zu fragen und die Angaben zu dokumentieren. Aus Beschuldigtensicht ist das günstig. Noch geschickter ist es aber, jede Aussage zu verweigern, sich aber gleichzeitig mit einer Atemalkoholmessung einverstanden zu erklären („machen Sie mal“).

Später kann man dann immer noch darauf aufmerksam machen, dass die Karenzzeit auf keinen Fall eingehalten worden ist. War der Grenzwert von 0,25 mg/l Atemalkohol nur geringfügig überschritten, stehen die Karten gut, dass es nicht zu einem Fahrverbot kommt. Mittlerweile gibt es auch Urteile, nach denen es Sache der Polizei ist, die Einhaltung der Karenzzeit zu dokumentieren – oder eine Blutprobe anzuordnen.

FINGIERT

Wann ist ein Unfall vorgetäuscht? Das Oberlandesgericht Hamm hat Indizien aufgezählt:

– Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt.
– Der Unfall geschah bei Dunkelheit.
– Das Auto wurde sofort verkauft, obwohl in dem Rechtsstreit eine Begutachtung naheliegend war.
– Der Schaden wurde auf der Basis fiktiver Reparaturkosten geltend gemacht.
– Der Kläger hatte stets denselben Sachverständigen eingeschaltet.
– In einem Schreiben hatte er sich selbst, in einem anderen seinen Bruder als Fahrer benannt.
– Es waren Schadensposten aufgeführt, die objektiv nicht aus dem behaupteten Unfallverlauf herrühren konnten.

Die Zahl der Abzocker auf unseren Straßen nimmt auf jeden Fall nicht ab. Selbst wenn man an sich eindeutig schuld ist, kann sich ein näherer Blick auf die Umstände des Unfalls lohnen. Merkwürdigkeiten sollte man der eigenen Versicherung mitteilen. Ob die sich darum kümmert, ist natürlich eine andere Frage.

(OLG Hamm 13 U 16/03, gefunden bei der AG Verkehrsrecht des Anwaltsvereins)

10 JAHRE NACH DER AGENDA

10 JAHRE NACH DER AGENDA

Deutschland 2020: Die demographische Zukunft Deutschlands. Diese Studie hat das Berlin-Institut online gestellt. Einige der wichtigsten Ergebnisse: Deutschland hat zu wenig Kinder, Deutschland schrumpft und altert, Deutschland verliert Bevölkerung, Deutschland hat ein Bildungsproblem, Deutschland hat ein Integrationsproblem.

Wäre ganz sinnvoll, wenn einige Politiker so was lesen, bevor sie bei „Christiansen“ poltern.

(link gefunden bei Vertretbar.de)