ABSCHUSS

Der frühere Bundesinnenminister Baum und andere Juristen wollen gegen die Erlaubnis, entführte Flugzeuge notfalls abzuschießen, Verfassungsbeschwerde einlegen, berichtet beck-aktuell. Für sie ist es grundgesetzwidrig, wenn neben den wenigen Tätern auch zahlreiche Unschuldige getötet werden.

Die maßgebliche Stelle im neuen Luftsicherheitsgesetz lautet:

Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.

Die Regelung ist wirklich etwas dürftig ausgefallen. Es müsste zumindest drinstehen, dass der Abschuss nur dann erlaubt ist, wenn das Flugzeug das Leben einer größeren Zahl von Menschen gefährdet ist als in der Maschine sitzen. Man hätte ja auch den wohl noch den einzig weiteren supergefährlichen Fall, einen Angriff auf Atomkraftwerke, aufnehmen können.

Seltsam auch, dass es ausreicht, wenn „nach den Umständen“ von einer solchen Gefahr auszugehen ist. Das klingt wie eine vorweggenommene Entschuldigung: „Wir hatten einfach nicht genug Zeit, um den Sachverhalt zu klären.“

Ich persönlich glaube sowieso nicht, dass Enführungen nach dem Muster des 11. September noch möglich sind. Es werden sich in jeder Maschine mutige Menschen finden, die nicht mit gefalteten Händen in den Tod fliegen – sofern sie etwas von den Plänen der Entführer ahnen.