ZUR KASSE

Der Beamte guckte streng. Auf den Beifahrersitz meines Autos. Dort saß mein Patenkind Sophie, sieben Jahre. Sophie war ordnungsgemäß angeschnallt, die vorgeschriebene Sitzschale korrekt platziert. Trotzdem verlangte der Beamte kategorisch 20 Euro Verwarnungsgeld. Er behauptete steif und fest, Kinder dürften erst ab zwölf Jahren vorne fahren.

Vor Jahren war das noch richtig. Aber die Straßenverkehrsordnung wurde mittlerweile geändert. Der neue § 21 Abs. 1a unterscheidet nicht mehr zwischen Vorder- und Hintersitzen. Kinder dürfen vielmehr auf allen „Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind“, mitgenommen werden – wenn die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung vorhanden ist.

Zugegeben, so flüssig konnte ich die Rechtslage vor Ort auch nicht aus dem Stegreif hersagen. Das Angebot, mein Notebook hochzufahren und ihm dem Gesetzestext zu zeigen, lehnte der Ordnungshüter dankend ab. Ich meinerseits weigerte mich, die Verwarnung zu zahlen. Auf die Anzeige, welche der Polizist dann seelenruhig in seinen Notizblock kriztelte, habe ich dann allerdings auch nichts mehr gehört. Wäre allerdings interessant zu erfahren, wie viele Leute der emsige Staatsdiener schon zu Unrecht abkassiert hat.