AMTSKLEID

In Österreich regelt die Amtskleiderverordnung minutiös, was der Richter zu tragen hat:

Das Amtskleid des Richters besteht aus einem schwarzen Talar und einem Barett. Der Talar aus leichtem Wollstoff ist ein
faltenreiches, vorne schließbares Gewand mit offenen, zirka 50 cm weiten Ärmeln und einem zirka 22 cm breiten runden, vorne in einen
spitzen Halsausschnitt auslaufenden kragenartigen Besatz. Der Halsausschnitt wird durch zwei dreieckige, am unteren Rande zirka
10 cm, am Seitenrande zirka 18 cm lange Reversteile aus violettem Samt gebildet, von denen der linksseitige über den rechtsseitigen
derart hinübergelegt wird, daß von der Hemdbrust unterhalb des Krawattenknopfes nur ein kleiner, höchstens 4 cm hoher Teil sichtbar
bleibt.

Die nächsten Absätze widmen sich mit ähnlicher sprachlicher Inbrunst den Ärmeln, Aufstickereien und Schlitzen.

Auch zum Darunter gibt es Vorschriften:

Zum Amtskleid sind zu tragen: ein Straßenanzug oder ein Anzug aus dunklem Stoff, schwarze Straßenschuhe, dunkle Socken oder Strümpfe, eine Krawatte aus schwarzem Stoff und ein weißes Hemd.

Gesetzestreue Richterinnen stelle ich mir auch ohne Amtskleid sehr schick vor.

(link gefunden bei RA Michael Kadlicz)