KEINE KOHLE

Rechtsanwälte können bei Abmahnungen in eigener Sache keine Gebühren verlangen, wenn es sich um einen einfach erkennbaren Wettbewerbsverstoß handelt. Das hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden. Die Anwälte hatten sich darüber beschwert, dass Kollegen zu viele Tätigkeitsschwerpunkte auf ihrem Briefkopf nannten. Der Bundesgerichtshof hielt diesen Sachverhalt zu Recht für so simpel, dass die Beauftragung eines Anwaltes nicht nötig gewesen wäre. Konsequenterweise gebe es dann auch für Anwälte, die selbst tätig werden, keinen Kostenersatz.

Wenn Nörgeln keine Kohle mehr bringt, werden einige eifrige Kollegen wohl wieder mehr Mietsachen und Verkehrsunfälle bearbeiten müssen.