FLACHLAND

Der höchste Berg in Mecklenburg-Vorpommern ragt 179 Meter in die Höhe. Es besteht also keine große Wahrscheinlichkeit, dass das Land sich jemals eine Seilbahn gönnt. Trotzdem musste der Landtag jetzt ein Seilbahngesetz verabschiedet – weil es das EU-Recht so will. Im Rahmen der Gesetzesberatungen hat sich nach einem Bericht von Spiegel online zumindest herausgestellt, dass eine Wasserskianlage und ein Sommerrodelparcours keine Seilbahnen im Sinne des neuen LSeilbG sind.