AGENTUR FÜR FLACHSINN

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Stress mit dem Chef. Dann die fristlose Kündigung. Der Chef behauptet, mein Mandant habe Geld unterschlagen. Beweise: keine. Mein Mandant hält die Anfeindungen sowieso nicht mehr aus und entschließt sich deshalb, nicht gegen die Kündigung zu klagen. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb. Also kein Kündigungsschutz. Mehr als ein paar Wochen Kündigungsfrist wären ohnehin nicht zu holen.

Das Agentur für Arbeit kreidet meinem Mandanten das allerdings an. „Die Nichterhebung der Klage ist als Schuldeingeständnis zu werten“, schreibt ein schlauer Sachbearbeiter. Und verhängt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld.

Ach so. Wenn ich nichts tue, gebe ich damit also alles zu. Hätte die Agentur für Arbeit, wenn sie schon solche Ansprüche stellt, dann vielleicht auch die Güte gehabt, den Prozess zu finanzieren? Nein, natürlich nicht. Mein Mandant hätte auf eigenes Risiko klagen müssen. Da es am Arbeitsgericht keine Kostenerstattung gibt, wäre ohnehin ein großer Batzen für den Anwalt draufgegangen.

Außerdem: Hat der Arbeitgeber meinen Mandanten auf Rückzahlung des angeblich verschwundenen Geldes verklagt? Hat er nicht. Eine Strafanzeige? Fehlanzeige. Das Nichtstun auf seiner Seite müsste dann ebenso ein Beleg dafür sein, dass an der Kündigung nichts dran ist.

Ja, ja, Arbeitsamt. Aus Raider wird Twix. Aber sonst ändert sich nichts.