TELEKOM-RECHNUNGEN

Auch die Telekom kann ihre Kunden nicht verpflichten, innerhalb von acht Wochen Protest gegen Rechnungen zu erheben. So sehen es die Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Telekom vor.

Der Bundesgerichtshof hält, so beck-aktuell, diese Klausel jedoch für rechtswidrig. In einem Urteil entschieden die Richter, dass die Telekom auch noch sechs Monate nach der Rechnung beweisen muss, dass der Kunde streitige Gespräch tatsächlich geführt hat.

Gleiches Recht für alle. Die Privatisierung hat eben auch Nachteile.