FRISTEN

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

Bezug nehmend auf Ihr Fax vom 27.07.2004 dürfen wir Sie bitten, Fristen großzügiger zu bemessen. Die von Ihnen wiederholt gesetzten äußerst kurzen Fristen sind bearbeitungstechnisch nicht immer einhaltbar. Angemessen dürften Fristen von zwei Wochen sein.

Sehr geehrter Herr Kollege B.,

mit Fax vom 27. Juli hatten wir eine Frist zum 9. August gesetzt. Ihrem Wunsch entsprechend verlängern wir die Frist gerne auf zwei Wochen. Sie läuft somit am 10. August ab.