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Falls jemand heute Abend trotz des schönen Wetters vor der Glotze sitzt, hätte ich einen kleinen Fernsehtipp: 21 Uhr, Bayern 3, Rundschau-Magazin. Da sage ich live was zum Mannesmann-Urteil.

REIBUNGSVERLUSTE

Eine Mandantin von mir hat zwei Kinder. Sie erhält Sozialhilfe. Seit Jahren prozessieren wir gegen ihre Heimatstadt, weil meiner Mandantin der Unterhaltsvorschuss für eines der Kinder verweigert wird. Begründung: Sie habe nicht ausreichend bei der Ermittlung des Vaters mitgewirkt, den man natürlich gerne zur Kasse bitten würde.

Nach Ansicht des Sozialamtes hatte meine Mandantin Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt zahlt. Da sie diesen Anspruch aber durch ihre unvollständigen Angaben vereitele, sei sie selbst schuld. Deshalb wurde die Sozialhilfe zunächst um den rechnerischen Vorschuss gekürzt. Nachdem wir aber die Klage eingereicht hatten, zahlte das Sozialamt plötzlich wieder die gesamte Sozialhilfe. Begründung laut einem Aktenvermerk: Die Leistungsempfängerin bemühe sich jetzt ja um eine Klärung. Deshalb solle die Rechtskraft der Entscheidung abgewartet werden.

Das ist ziemlich unlogisch, weil wir in dem Prozess ja gerade erreichen wollen, dass die aus Sicht des Jugendamtes unzureichenden und zweifelhaften Angaben akzeptiert werden. Wie auch immer, die Frau und ihre Kinder haben derzeit keinerlei „Verlust“. Eine Rückforderung der gezahlten Sozialhilfe scheidet aus rechtlichen Gründen aus, selbst wenn wir den Prozess verlieren.

In dieser Konstellation traf es sich also gut, dass das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit mal wieder vertagt hat. Wir „gewinnen“ also Monat für Monat schon dadurch, dass es in der Sache nicht weitergeht. Wieso aber Jugend- und Sozialamt ihre Arbeit so wenig aufeinander abstimmen, das wäre objektiv mal eine Überprüfung wert.

KOMPLIKATIONEN

Morgens als Erstes ein Fax geschickt. Offenbar saß gerade in dem Augenblick, als ich das Papier schwungvoll in den Eingabeschacht stieß, eine Mücke im Weg. Jedenfalls hat sie den ganzen langen Weg des Papieres mitgemacht. Kein sehr schöner Anblick. Und auch kein Vergnügen, das Gerät so sauber zu bekommen, dass es wieder streifenfrei faxt.

ALLES GEREGELT

Die 5-Euro-Startgutscheine von Amazon und die Prämienmeilen von buch.de verstoßen gegen die Buchpreisbindung, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt laut heise. Das Urteil ist als solches logisch, wirft aber erneut ein Schlaglicht darauf, was bei uns alles reglementiert ist.

KLEINE MANDATE

In den Kommentaren zu der kleinen Anwaltsrechnung werden einige interessante Fragen diskutiert:

1. Kann man einen Prozess für 80,00 Euro betriebswirtschaftlich sinnvoll führen?

Wir können es nicht. Als Zweierkanzlei haben wir ca. 320 Netto-Arbeitsstunden im Monat zur Verfügung, d.h. ohne Verwaltungs- und Organisationskram, Fortbildung etc. Ich ungefähr 200, meine Kollegin (wegen Familie) ca. 120. Die Gesamtkosten belasten jede Arbeitsstunde mit ca. 40 Euro. Wobei man fairerweise sagen muss, dass zwei Autos enthalten sind, die auch privat genutzt werden.

Besprechungen, Schriftsätze, Gerichtstermine werden auch im kleinsten Prozess insgesamt nicht unter zwei Stunden Gesamtaufwand zu leisten sein. Es bleibt also ein Verlustgeschäft.

2. Soll man kleine Streitwerte ablehnen?

Ich habe mir das mal überlegt, wie viele Anwälte auch. Allerdings kostet es auch Zeit, dies zu erklären. Ich als Mandant wäre enttäuscht, wenn mir mein Anwalt sagt, dass er mich in einer Bagatellsache nicht vertritt. Wahrscheinlich würde ich sagen: „Blödmann. Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich auch mit meinem Arbeitsgerichtsprozess nicht zu Ihnen gekommen.“

Die Zeit für die Diskussion mit dem Mandanten kann man dann auch gleich in die Falllösung investieren. Ich stelle mir solche Gespräche auch frustrierend vor. Wenn jemand enttäuscht mein Büro verlässt und mir vielleicht noch droht, dass er mir die Kosten für die vergebliche Anreise aufs Auge drückt, trübt das auch meine Stimmung und damit auch meine Arbeitsleistung. Außerdem ist der Mandant für immer weg. Er wird mich im besten Fall nicht empfehlen, im schlechtesten wird er überall erzählen, wie arrogant der Vetter mit seinen Kunden umgeht.

Ähnliches gilt auch bei neuen Mandanten. Soll meine Sekretärin am Telefon klären, wie hoch der Streitwert ist? Bei manchen Mandanten braucht sie zehn Minuten, um denen zu erklären, was ein Streitwert ist. Selbst wenn es die meisten verstehen, kriegen sie ja gleich ein tolles Gefühl: Strengt sich mein künftiger Anwalt proportional zum Streitwert an?

Letztlich ist ein zufriedener Mandant auch in einer kleinen Sache ein künftiger Mandant. Wer weiß, welchen Ärger er nächste Woche hat? Oder wen er kennt. Zufriedene Mandanten, die ihren Anwalt empfehlen, sind immer noch die beste Quelle für neue Mandanten.

3. Wie soll man dann mit kleinen Mandaten umgehen?

Machen statt jammern. Ich persönlich fahre am besten damit, dass ich gar nicht groß an den Gegenstandswert denke. Wenn eine Sache auf dem Tisch liegt, wird sie – so der gute Vorsatz – ordentlich bearbeitet. Ist auch gar nicht so schwierig, denn ein kleiner Gegenstandswert bedeutet ja nicht unbedingt, dass die Sache juristisch oder verhandlungstechnisch uninteressant ist.

Trotzdem lehne ich schon mal Mandate ab. Wenn ich das Rechtsgebiet nicht beherrsche. Und wenn ich gleich merke, dass ich mit diesem Mandanten nicht klarkommen werde.

FMH BBH

Aus einem Polizeibericht:

02 befuhr mit seinem FmH bbH 25 die Solinger Straße.

Ich musste auch erst mal gucken, was das ist. Ein „Fahrrad mit Hilfsmotor mit baulich bedingter Höchstgeschwindigkeit 25 km/h“.

Früher auch Mofa genannt.

BEWEISMITTEL

Mein Blick fiel auf einen ziemlich dicken Briefumschlag.

Ich: Was ist denn da drin?

Sekretärin: Ein Haarteil.

Ich: Für mich?

Sekretärin: Nein, das ist ein Prozess von Ihrer Kollegin. Aber eigentlich hätte das schon besser zu Ihnen gepasst.

Der Prozess oder das Haarteil? Ich habe dann nicht weiter gefragt.

VORLAGE

Wieder ein Polizeieinsatz, der die Welt bewegt:

Zwei elfjährige Jungen aus Wuppertal spielten gestern Abend gegen 20.00 Uhr, auf einer Strasse (Distelbeck) am
Wuppertaler Hauptbahnhof Fußball. Ein Fehlpass beförderte den Ball direkt auf die Gleise. Eine Streife des BGS beobachtete den Vorfall
und ahnte voraus was folgen würde. Die Fußballer begaben sich in den Gleisbereich um den Ball zu holen. Hier trafen sie aber auf die BGS
Beamten die sie auf ihr lebensgefährliches Verhalten hinwiesen und aus dem Gleisbereich geleiteten. Nicht ohne ihnen noch ein paar Tips
über flaches Kurzpassspiel mit auf den Heimweg zu geben.

Demnächst auch auf 9Live: Finden Sie die Kommafehler.

(link gefunden im Mehrzweckbeutel)

RABATTVERLUST

Schon mal über die eigene Autoversicherung geärgert? Zum Beispiel nach einem Unfall, weil der Sachbearbeiter nicht glaubt, dass der andere schuld ist? Oder weil er den Eindruck erweckt, dass es ihm egal ist, wer wem draufgefahren ist, weil er sowieso die Hälfte des Schadens zahlt?

Besonders lustlos zeigen sich Versicherungen mitunter gegenüber den eigenen Kunden, wenn es um Bagatellschäden geht. Um seinen Rabatt zu erhalten, zahlt der Versicherungsnehmer den Schaden später sowieso aus der eigenen Tasche. Warum also sich groß Mühe machen?

Begünstigt wird diese Einstellung dadurch, dass man als Kunde wenig dagegen tun kann. Die Haftpflicht muss ja alle Kosten übernehmen. Sie trägt auch das Prozessrisiko. Deswegen hat der Kunde nach dem Gesetz auch kein Mitspracherecht, ob der Gegner Geld bekommt. Hintergrund: Der Anspruchsteller soll nicht auf sein Geld warten müssen, bloß weil der Versicherungskunde Stress macht.

Dem ungerecht behandelten Kunden bleibt letztlich nur eine Möglichkeit. Er kann vor Gericht gegen die Rückstufung klagen. Die Erfolgsaussichten sind leider minimal. Denn die Gerichte billigen den Versicherungen bei der Bewertung der Schuldfrage einen weiten Spielraum zu. Deshalb werden auch falsche Entscheidungen akzeptiert, solange sie nicht absolut unvernünftig und unvertretbar sind. Das ist aber eigentlich nur dann der Fall, wenn der Sachbearbeiter zahlt, obwohl der Unfallgegner zugibt, dass er bei Rot gefahren ist.

Was bleibt? Die Beschwerde beim Abteilungsleiter. Oder noch ein paar Etagen höher. Und die Drohung, mit allen vorhandenen Policen zur Konkurrenz zu wechseln.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

RÜCKRUF

RÜCKRUF

Gewundert, dass der Verhandlungspartner in einer neuen Sache nicht zurückruft. Trotz Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Andererseits wäre es vielleicht hilfreich gewesen, meine Rufnummer zu hinterlassen.

NO SHOWS

In letzter Zeit habe ich mit einem echten Problem zu kämpfen: den „No shows“. Letzten Donnerstag war es völlig krass. Vier neue Mandanten standen im Terminkalender. Erschienen ist ein einziger. Ansonsten liegt die Quote der Leute, die nicht mal absagen, bei ca. 30 %. Mit steigender Tendenz.

Für heute Nachmittag werden zum Beispiel schon Wetten angenommen, wer von den Neuen nicht auftaucht. 15.00, 15.30 oder 16.15? Meine Sekretärin bewertet die Wahrscheinlichkeit nach dem Klang des Namens. Ihre Kriterien billige ich nicht, deshalb bleiben sie hier unerwähnt.

Wir probieren es bei bisher unbekannten Mandanten mit kalkulierter Überbuchung. Ich wette schon jetzt, dass dann gnadenlos alle erscheinen. Aber auch das hat ja sein Gutes…

SCHARF

Zoff im Reiterverein scheint ja nicht gerade selten zu sein. Ich gerade den Streit eines Ex-Mausi-Schatzi-Pärchens um ein edles Dressurpferd hinter mich gelassen, da nutzte Mausi (ist nicht böse gemeint) die Chance, mich einer Reitschwester zu empfehlen.

Die hatte von ihrem Reitstall die Kündigung gekriegt. Triumphierend legte sie mir eine siebenseitige Stellungnahme zu den angeblichen Kündigungsgründen auf den Tisch. „Das ist eine Intrige, ich kann alles wiederlegen.“ Erwartungsgemäß ging es um nicht richtig geschlossene Weidetore, verschwundenes Futter, einen Versace-Mantel, üble Nachrede und andere Petitessen. „Ich freue mich richtig auf den Prozess.“

Leider musste ich ihre hochfliegende Erwartung dämpfen, den ungeliebten Vermieter mit anwaltlicher Hilfe zu demütigen. Denn einen Prozess wird es nicht geben. Und wenn, dann wird die Dame ihn verlieren. Sie ging nämlich davon aus, dass sie die Kündigungsgründe entkräften muss. Ein Vermieter braucht aber nur Gründe, wenn er Wohnraum an den Mann bringt, und zwar solchen für Menschen.

Alle anderen Mietverträge können gekündigt werden. Einfach so. Innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen Frist. Im Einstellvertrag war ein Monat vereinbart. „Da ist nichts zu machen“, erklärte ich. „Klar, wir können uns auf Räumung verklagen lassen und den Reitstallbesitzer beschimpfen. Das verzögert die Sache aber nur. Und kostet auch noch Geld.“

Mausis Freundin wollte es einfach nicht glauben. Sie wurde sogar böse und unterstellte mir, dass ich mich im „Pferderecht“ nicht richtig auskenne. Bloß weil ich ihr anbot, mal mit dem Reitstallbesitzer zu sprechen. Ich habe ihr geraten, eine zweite Meinung einzuholen. Ja, erklärte sie im Hinausgehen, sie suche sich jetzt einen richtig „scharfen Hengst“.

Dabei wünsche ich selbstverständlich viel Erfolg.

IDIOTENTEST ADE

Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister hat die Straßenverkehrsämter angewiesen, im EU-Ausland erworbene Führerscheine auch bei Deutschen anzuerkennen. Das berichtet die Rheinische Post (Printausgabe vom 16. Juli 2004). Dies bedeutet, dass Bürger von Nordrhein-Westfalen jetzt unbedenklich ihren Führerschein in anderen EU-Ländern machen können, ohne dort wohnen zu müssen. Der Minister zieht damit die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte bestätigt, dass alle Führerscheine in der EU gleichwertig sind.

Nun können insbesondere Verkehrssünder, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen war, die medzinisch-psychologische Unterschuchung („Idiotentest“) umgehen. Diesen Test verlangen deutsche Behörden häufig, bevor sie die Fahrerlaubnis neu erteilen. Den Idiotentest gibt es zum Beispiel in Polen, Frankreich, Spanien und Italien nicht. Einzige Hürde: Die in Deutschland verhängte Sperrfrist muss abgelaufen sein, bevor die Fahrprüfung im Ausland abgelegt ist.

PEDIKÜRE

PEDIKÜRE

Wie süß: Die Polizei schaut Brummifahrern ab sofort ins Cockpit, berichtet der Express. Mit einer U-Boot-Kamera, die am Heck eines Streifenwagens montiert ist. Was die Beamten zu sehen bekommen, ist angeblich nicht immer appetitlich. So sollen schon Fahrer gefilmt worden sein, die sich am Steuer die Fußnägel schnitten.

Zu meinen Mandanten gehören auch zwei Speditionen. Da wird bei den angekündigten Schwerpunktkontrollen auch ein bisschen Arbeit für mich abfallen. Ob´s lustig wird, muss sich allerdings erst zeigen.