STOISCH

Am ersten Hauptverhandlungstag im April fehlten 2 von 5 Zeugen. Diesmal kam nur einer. Trotz Vorführbefehlen und Ordnungsstrafen. Wie es aussieht, können wir im nächsten, unvermeidlichen Termin dann auch mal über eine Einstellung nachdenken. Die normative Macht des Faktischen höhlt eben den Eifer auch der rührigsten Strafverfolger.

Der Frust ist weitgehend hausgemacht. Das hat man eben davon, wenn man stoisch jeden wegen Drogendelikten („mindestens dreimal in einem nicht näher bestimmbaren Zeitraum zwischen September 2002 und Februar 2003“) anklagt, der mal mit jemanden telefoniert hat, der möglicherweise jemanden kennt, von dem jemand behauptet hat, er verkaufe Marihuana.