VOLLMUNDIG

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen tönt, wie nicht anders zu erwarten, dass gegen jeden der angeblich 45.000 Nutzer von ftpwelt.com ein Strafverfahren eingeleitet wird. So berichtet es heise online.

Die deutschen Fachanwälte für Strafrecht können also beruhigt ins Wochenende fahren – es gibt reichlich zu tun. Dass am Ende außer unglaublich vielen Akten, blockierten Behörden und Millionenkosten für den Steuerzahler nichts rauskommen wird, möchte ich schon jetzt voraussagen.

Wenn jemand, so die vorliegenden Berichte, auf einer öffentlich zugänglichen Seite, die sich von anderen kommerziellen Angeboten ja kaum unterschieden haben dürfte, für den Download von drei Filmen 15 Euro (über Kreditkarte) zahlt, dann, liebe Strafverfolger, ist das für den Kunden nicht strafbar. Dies gilt jedenfalls, so lange er die Kopien seinerseits nicht weitergegeben oder gar verkauft hat.

Ende der Ansage. Ich muss auch ans Telefon. Wahrscheinlich heute zum wiederholten Mal die Frage beantworten, ob man sich als Kunde von ftpwelt.com selbst anzeigen soll.

(Nein.)