TEURER SPAM

„Die Beeinträchtigung und der Schaden, die auf Klägerseite durch den Empfang des Newsletters eingetreten sind, ist minimal.“

Mit dieser Begründung lehnt es das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ab, einem E-Mail-Empfänger 5.000 Euro Vertragsstrafe zuzusprechen. Der Mann hatte einen Newsletter-Versender erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen. In der Unterlassungserklärung war eine Vertragsstrafe „nach billigem Ermessen“ fällig, wenn es zu einem erneuten Verstoß kommt.

Neun Monate nach der Unterlassungserklärung erhielt der Empfänger eine erneute E-Mail und verlangte 5.000 Euro. Der Versender zahlte (immerhin) 1.500 Euro, obwohl der Newsletter nur durch einen nachweisbaren internen Fehler überhaupt rausgegangen war.

Näheres bei den Rechtsanwälten Heyms & Dr. Bahr.

ONLINE-PIN

An den Geldautomaten der Deutschen Bank kann man jetzt den PIN-Code der ec-Karte online ändern.

Ich dachte immer, auf der Karte ist die Geheimnummer gar nicht gespeichert. Sondern nur ein Schlüssel, der wiederum in Verbindung mit einem anderen Schlüssel in einem Zentralcomputer den Check der Nummer erlaubt. Dann dürften hiermit ja einige Sicherheitslücken hinzugekommen sein, schon wegen der notwendigen Datenströme und der Tatsache, dass die PIN nicht mehr einmalig vorgegeben ist.

Mehr Vertrauen in die Sicherheit des PIN-Verfahrens gibt mir diese Neuerung jedenfalls nicht – es sei denn, jemand weiß Näheres.

GRATIS?

Die neue Branchensuchmaschien GoYellow, deren Banner man derzeit kaum verfehlen kann, wirbt mit folgendem Angebot:

Kein Risiko: GoYellow ist fair! Bis 31.12.2004 ist der Werbeeintrag gratis. Danach erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im voraus. Ab dem 01.01.2005 berechnen wir 1 Euro pro Tag zzgl. MwSt.. Sie können Ihren Eintrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, frühestens jedoch zum 31.01.2005.

Auf der Startseite steht: „Kostenlos inserieren bis Ende 2004!“

Entgegen der Anpreisung gibt es aber offensichtlich mangels Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2004 gar nicht die Möglichkeit, eine Anzeige umsonst zu bekommen. Denn der Werbeeintrag kostet auf jeden Fall 31 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer – nämlich den Preis für Januar.

Ob man da noch von „gratis“ sprechen kann?

VORHANG ZU

Weil sich bei einem Gastspiel des Russischen Staatsballets in Bonn der Vorhang nicht richtig geöffnet haben soll, will ein Zuschauer die Hälfte seines Geldes zurück. Er habe schließlich auch nur die Hälfte gesehen und somit keinen Kunstgenuss verspürt, berichtet der Express. Über die Forderung von 47 Euro muss das Amtsgericht entscheiden.

DEUTSCHLANDBILD

Die Deutsche Welle vergibt demnächst einen Blogpreis. Das German American Law Journal erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass die Heimat des Senders schon lange nicht mehr zu den strahlenden Vorbildern für Meinungsfreiheit – gerade im Internet – gehört:

Free speech in its home country has suffered lately, however, particularly in the internet space. An anti-anonimity and anti-privacy requirement called Impressumspflicht and the recent Odem.org decision from Stuttgart that prohibits a satirical website are two examples out of a range of censorship measures that cover a substantial amount of internet activities.

Clearly, Deutsche Welle is to be commended for lauding Bosnian, Iraqi or Iranian bloggers as courageous champions of freedoms. Hopefully, DW has the courage to look in the mirror and report on the censorship in its own reporting environment.

DANKE

Florian Holzhauer gibt dem law blog nicht nur eine neue Heimat. Er hat auch die WordPress Software so eingestellt, dass ich nur noch losbloggen muss. Außerdem hat er die Datensätze migriert und und und …

Vielen Dank.

BEUGEHAFT

In Bayern droht den Mitgliedern einer christlichen Gruppe Beugehaft. Sie weigern sich seit Jahren, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Laut Spiegel online wollen die Eltern ihre Kinder nicht nur dem staatlichen Schulsystem entziehen. Sie bestehen vielmehr darauf, den Nachwuchs selbst zu unterrichten. Die Privaterziehung diene dazu, „über die Seelen der Kinder zu wachen, damit sie nicht beschmutzt werden“.

Eine Sekte hier, eine Sekte da. Der Staat kann Religionsfreiheit nicht auf dem Rücken von Kindern ausleben lassen. Denen steht nämlich auch ein Recht zu – auf angemessene Bildung. Sollen die „Zwölf Stämme“ doch eine Schule gründen, die genehmigungsfähig ist. So lange sie das nicht tun, gilt auch für ihren Nachwuchs die allgemeine Schulpflicht. Und das ist gut so.

PS. Wenn man den Artikel (Fassung 7.20 Uhr) so liest, sollte Spiegel online seine Autoren auch mal schulen. In Grammatik und Rechtschreibung, ganz egal ob neu oder alt.

VERY BRITISH

Weil sie ihre britische Staatsbürgerschaft nur mit Auszügen aus dem Internet bzw. durch „Sachverständigengutachten“ nachweisen wollten, haben die Mitglieder der Rockgruppe „Queen“ einen Urheberrechtsprozess verloren. Sie wollten einer deutschen Firma verbieten lassen, Lizenzen für einen Live-Mitschnitt von „We will rock you“ zu vergeben.

Das Oberlandesgericht Köln ist laut LexisNexis zu dem Ergebnis gekommen, dass die Musiker nicht hinreichend ihre Staatsbürgerschaft in einem EU-Land nachgewiesen haben. Nur als solche würden sie dem Schutz des deutschen Urheberrechts unterliegen.

Man lernt ja nicht aus. Heißt das jetzt, dass wir von allen Musikgrößen mit US- und sonstiger außereuropäischer Staatsbürgerschaft Bootlegs auf den Markt werfen dürfen?

Im Übrigen stellt sich ja die Frage, wie es zu so einer drolligen Entscheidung kommen konnte.

a) Das Gericht hat die Musiker nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass sie ihre Staatsbürgerschaft mit aussagekräftigen Unterlagen belegen müssen. Das wäre dann eine unzulässige Überraschungsentscheidung.

b) Queen waren zu arrogant, auf den Hinweis des Gerichts zu hören. Dann hätten sie es nicht anders verdient.

Ich tippe auf a).

(Danke an Markus Becker für den Link)

GESCHENKE-SAISON

Pünktlich zum Auftakt der Geschenke-Saison ist der wulkan-Anwaltskalender 2005 erschienen. Zwölf witzige, bissige und (selbst-)ironische Juristenmotive im Format DIN-A-3, Wandkalender mit Spiralbindung im klassischen Schwarz-Weiß-Design. Der Kalender kostet 19,50 Euro (ab 1. Dezember 2004: 23,50 Euro) zzgl. 4 Euro Versand.

Erhältlich nur bei wulkan im Direktvertrieb: wulkan@mail.isis.de oder 0172 – 200.35.70.

04.10.17a

STREIK

Ich kenne jemanden, der bei Opel in Bochum vor dem Werkstor steht. Seine Tochter bemalt bestimmt auch die Einfahrt mit Opelemblemen und Sonnenblumen. Alle werden mächtig sauer sein – und verzweifelt.

Aber ein wilder, unbefristeter Totalstreik, auch „Informationsveranstaltung“ genannt? Verbunden mit der Forderung, dass die Konzernleitung komplett auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet? So jedenfalls formulieren es die Betriebsräte und Gewerkschafter (Berichte in der Süddeutschen Zeitung).

Wenn das nicht mal nach hinten losgeht.

ER LEBT

Jakob M. Mierscheid galt bisher als Phantom. Als Bundestagsabgeordneter zwar seit Jahrzehnten präsent, aber doch irgendwie nicht greifbar. Über den Lebenslauf dieses bemerkenswerten Politikers steht mehr in der Wikipedia.

Überraschenderweise hat sich Mierscheid jetzt ein Weblog zugelegt. In Geschichten aus dem Bundestag verspricht er Hintergründe und (hoffentlich pikante) Details aus dem parlamentarischen Alltag.

Hoffentlich weiß Herr Mierscheid auch, dass IP-Nummern verräterisch sein können.

(Link gefunden im German American Law Journal)

REVISION

Wie zu erwarten, führt die Staatsanwaltschaft die Revision im Mannesmann-Prozess tatsächlich durch. Nach diesem Bericht bei heise-online stützen sich die Rügen vornehmlich auf fehlerhafte Anwendung des Gesetzes. Insbesondere wird kritisiert, das Landgericht Düsseldorf habe den Untreueparagrafen zu eng ausgelegt.

Das halte ich auch für den vielversprechendsten Ansatz. Das Gericht hätte nämlich befunden, die Angeklagten hätten zwar ihre Pflichten verletzt, dies sei jedoch nicht „gravierend“ gewesen. Sicherlich ist es wegen der Unbestimmtheit des § 266 Strafgesetzbuch erforderlich, Grenzen zu ziehen. Ob die Verletzungen des Aktienrechts und sonstigen Fehler aber letztlich nicht doch ausreichend schwer waren, ist eine reine Auslegungsfrage.

Mit dem strengen Maßstab des LG Düsseldorf wäre die Grauzone jedenfalls deutlich zu Gunsten der „Täter“ verschoben.

(Danke an Axel für den Link)

KRIEGSERKLÄRUNG

Das Finanzamt Münster-Außenstadt kriegte am 27. September das Schreiben eines Steuerzahlers (Bild unten). Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lehne Verfassung, Steuergesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik ab.

Ich hasse die blöden Personen in der Regierung, die Volksverräter in den Parlamenten und alle Beamte.

Ich fühle mich von dem asozialen Pack, das so dreist ist von sich zu behaupten, mich zu vertreten, belogen, verraten und verkauft. Getreten und gedümitigt. Und bestohlen.

Ich halte alle staatlichen Bediensteten für Lügner, Heuchler und Betrüger, und ich glaube ihnen nicht ein einziges Wort mehr. Sie sind meine Feinde.

Die Bundesregierung besitzt in jeder Hinsicht mein uneingeschränktes Misstrauen. Der Bundestag repräsentiert mich nicht, die Bundeswehr verteidigt mich nicht und die Polizei ist nicht mein Freund und Helfer.

Ich lehne Privateigentum an Grund und Boden und die zinsbedingte Verteilung von der Arbeit zum Besitz ab.

Deswegen erkläre ich hiermit der Bundesrepublik den Bürgerkrieg.

Mit freundlichen Grüßen

Bislang ist unbekannt, ob sich eine der genannten Institutionen beleidigt fühlt.

04.10.16b

(aus einer Mailingliste des NRW-Landtages, danke an Eberhard Ph. Liliensiek)

NICHT SCHIMPFEN

Weil im alten Blog darüber geschimpft wird, wie es hier aussieht:

Der law blog kriegt in absehbarer Zeit ein ganz eigenes Outfit. Bis dahin kann ich Webästheten nur mit Content trösten.

Danke für das Verständnis.

VERJÄHRUNG

Mit jedem Silvesterböller gehen zum Jahreswechsel Forderungen in Millionenhöhe verloren. Sie sind verjährt. Der kommende Jahreswechsel ist besonders kritisch, weil die Übergangsfrist nach der Schuldrechtsreform endet. Mit dem 1. Januar 2005 verjähren deshalb auch zahlreiche Forderungen, für die bisher längere Fristen galten. Die reguläre Verjährungsfrist ist jetzt auf drei Jahre festgelegt worden. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass entgegen weitverbreiteter Ansicht eine schriftliche Mahnung die Verjährung nicht unterbricht. Im Regelfall helfen nur Klage oder Mahnbescheid.