In vielen (Alt-)Mietverträgen steht drin, dass diese spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats gekündigt werden können (mit einer Frist von x Monaten). Der Bundesgerichtshof hatte laut Handelsblatt zu entscheiden, ob der Samstag ein Werktag ist und deswegen mitgerechnet werden muss.
Wie nicht anders zu erwarten, entschieden sich die Juristen für das Gegenteil von dem dem, was heute wohl die meisten Menschen bei Günther Jauch aussagen würden. Ein Samstag ist, so der BGH, ein Werktag. Basta.
Gleiches Problem übrigens auch bei Parkscheiben. „Werktags von 7 bis 19 Uhr“ gilt ebenfalls an Samstagen.