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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 4. August:

Im November 2003 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen einen 48-jährigen Mann aus Wissen Anklage wegen Mordes erhoben. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, in der Nacht vom 08. auf den 09.09.2003 in Fensdorf seinen 72-jährigen Stiefvater erschlagen zu haben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz konnte sich von der Schuld des Angeklagten, der die Tatbegehung bestritten hatte, nicht überzeugen und sprach ihn mit Urteil vom 26.03.2004 vom Vorwurf des Mordes frei.

Am Abend des 02.08.2005 meldete sich der 48-Jährige völlig überraschend bei der Kriminaldirektion in Koblenz und legte – nach seinen Angaben von Gewissensbissen geplagt- ein Geständnis ab. Hierauf gestützt hat die Staatsanwaltschaft Koblenz unter Vermittlung der Staatsanwaltschaft Mainz bei dem zuständigen Landgericht Mainz die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die nunmehr mit dem Verfahren befasste 1. Strafkammer des Landgerichts Mainz hat auf Antrag erneut Haftbefehl erlassen.

(Link gefunden bei LiNO)