DIREKT GEZAHLT

Bei der Unfallregulierung achte ich normalerweise darauf, ob der Mandant die Sachverständigenkosten abgetreten hat. Ist das der Fall, überweise ich die Entschädigung für das Gutachten direkt an den Sachverständigen.

Nur neulich nicht. Vielmehr kriegte der Mandant das ganze Geld. Natürlich mit einem Hinweis, dass er davon knapp 400,00 € an den Sachverständigen überweisen muss.

Was nicht passiert ist. Nach zwei vergeblichen Mahnungen ist der Sachverständige jetzt natürlich sauer. Gut, muss er halt klagen. Mehr als freundlich bitten kann ich den Mandanten auch nicht. Aber schon das scheitert daran, dass er „unbekannt verzogen“ ist.