HANDYUHR: IM AUTO TABU

Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg.

So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online.

§ 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung:

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ob das Ablesen schon eine „Benutzung“ ist, so wie es das OLG Hamm annimmt, kann man getrost bezweifeln. Die guten Argumente dagegen werden jedoch keinen Polizeibeamten mehr interessieren – zumindest solange es keine gegenteilige Entscheidung gibt.