GRAFFITI STRAFBAR

Sprayer, aufgepasst. Ab heute, 8. September, sind Graffiti in den allermeisten Fällen strafbar. Denn § 303 des Strafgesetzbuches ist um einen zweiten Absatz ergänzt worden:

StGB § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Die bisherige Verteidigungsstrategie, wonach ein Farbauftrag nicht die „Substanz“ der Sache verletzt und deshalb keine Sachbeschädigung vorliegt, wird nicht mehr ziehen.

(Hinweis gefunden bei LiNO)