Herr E. hat gestern eine Ladung als Zeuge erhalten. Er soll am 11.04.2005 vor Gericht aussagen. Tja, jetzt stellt sich die Frage, ob man sich als Staatsbürger mal janz dumm stelle darf. Oder ob es eine Verpflichtung gibt, bei einem auf der Hand liegenden Irrtum beim Gericht nachzufragen.
Wir werden es möglicherweise erfahren, wenn ein Ordnungsgeld ergeht. Herr E. will nämlich aus bestimmten Gründen nicht erscheinen, so dass ihm die Ladung in dieser Form gelegen kommt. Herr E. stellt sich also auf den Standpunkt, dass er nicht ordnungsgemäß geladen ist. Basta.
(Herr E. ist übrigens derzeit nicht mein Mandant. Ich habe deshalb davon abgesehen, ihm ungebeten politisch korrekte Ratschläge zu erteilen.)