GEMEINSAM FRÜHSTÜCKEN

Ein Rechtspfleger in Neuss soll Ratsuchenden eindeutige Avancen gemacht haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, Anwälte schlecht geredet zu haben, um Schuldner zu einer privaten Beratungsstelle umzuleiten. Mit der Beratungsstelle soll der Beamte einen Arbeitsvertrag gehabt haben, berichtet der Express.

LEISER REDEN

Tja, man sollte sich besser nirgends sicher fühlen. Schon gar nicht in einem Telefonladen. Denn dort könnte in der Nachbarbox ein Bürger sitzen, der gar nicht telefoniert, sondern das Gespräch belauscht. Und gleich die Polizei informiert, weil er aus dem Gehörten zu schließen meint, es werde für 21.00 Uhr ein Drogengeschäft verabredet. Treffpunkt: ein Billardcafé.

Am vermeintlichen Übergabeort wurde leider nicht viel gefunden, von einem Espresso und einer Cola light mal abgesehen. Dabei hat man sogar in den Unterhosen nachgeschaut.

Das ist der heutige Beitrag zur „So ist Deutschland“-Kampagne.

GEBÜHREN UND AUSLAGEN

Natürlich kann man ein Knöllchen über 5,00 € liegen lassen und die Zahlungsfrist nicht beachten. Mit Gebühren und Auslagen kostet der Bußgeldbescheid, der dann ergeht, exakt 30,60 €. Gegen diese zusätzlichen Kosten kann auch ein Anwalt kaum noch was machen.

Jedenfalls dann nicht, wenn gleich zwei Polizisten beobachtet haben, wie der Betreffende bei Rot über die Fußgängerampel spaziert ist.

AB SOFORT

Schon seltsam, wie rustikal es selbst in größeren Betrieben zugeht:

„Sie können sofort das Haus verlassen“, war die einzige Ansage, die eine Mandantin nach einem Gespräch ihrer Vorgesetzten erhielt. Klar, damit ihr dann nach zwei Tagen das unentschuldigte Fehlen reingewürgt wird.

Schließlich ließen sich die Herren doch noch zu einer schriftlichen Freistellung herab.

PRINCESS: STAND DER DINGE

Von Diplom-Jurist Sascha Kremer

Vor gut drei Monaten gab es in Sachen Abmahnungen wegen PRINCESS den ersten Beitrag im law blog.

Tatsächlich waren die damals bekannten Fälle nur die Spitze des Eisbergs, mittlerweile wurden eBay-Verkäufer wegen so ziemlich allem abgemahnt, was auch nur ansatzweise mit Schmuck zu tun hat und unter der Bezeichnung „Princess“ daherkommt (so etwa ein Anbieter von Plastikarmbändchen mit dem Aufdruck „Princess“).

Angesichts der unstrittig zugunsten der Carl Engelkemper GmbH & Co. KG (Münster) eingetragenen Marken „Princess“, die von der Markeninhaberin – entgegen anderweitiger Spekulationen – tatsächlich auch genutzt wird (unter anderem für mit entsprechenden Displays beworbene Ohrstecker), kann eine Verwendung der Bezeichnung „Princess“ für Schmuckstücke im geschäftlichen Verkehr tatsächlich eine Verletzung der Rechte an der Marke „Princess“ darstellen.

Die Folge: Neben die Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche der Markeninhaberin treten – für den unbedarften Verwender der Marke zumeist am ärgerlichsten – die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung der Markenrechte und die (erfolglose) eigene Verteidigung hiergegen, die schnell einen deutlich (!) vierstelligen Betrag erreichen können.

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LASST EUCH NICHT …

Der Mandant stand vorhin im Media Markt Konstanz und war von mir gut vorbereitet. Auf die müde Auskunft des Verkäufers „Das Gerät müssen wir einschicken, dauert mindestens 14 Tage“ hatte er eine Gegenforderung parat: „Für den Zeitraum müssen Sie mir aber ein Ersatzgerät stellen.“

Ersatzgerät? Der Verkäufer wehrte sich mit Händen und Füßen. Gut, sagte mein Mandant, dann eben eine Bescheinigung, dass ein Ersatzgerät verweigert wird. Und damit auch die zumutbare Nachbesserung. „Dann kriegen sie am Montag das Rücktrittsschreiben von meinem Anwalt. Sie können mir natürlich auch gleich den Kaufpreis erstatten.“

Der Verkäufer war ein harter Knochen. Als mein Mandant anbot, doch mal bei mir anzurufen, ging er tatsächlich darauf ein. Und wollte mich am Handy überzeugen, dass die Sache mit dem Ersatzgerät Humbug ist.

Zwei Minuten später war das Gespräch beendet. Der Verkäufer ging ins Lager und holte ein Ersatzgerät. Von dem er steif und fest behauptet hatte, dass es so was im Media Markt überhaupt nicht gibt. Der Mandant rief noch mal an und bedankte sich. Im Hintergrund lief, glaube ich, dieser Jingle: „Lasst euch nicht verarschen…“

RSS UND ICH

Grundsätzlich hadere ich mit RSS. Ich möchte die Gründe nicht wiederholen, hier ist alles gesagt.

Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass es mit dem Google Reader klappen könnte. Das geht locker und leicht, wie G-Mail halt.

(Disclaimer: Dies ist keine Schleichwerbung; es liegt kein Multimillionen-Dollar-Angebot zur Übernahme des law blog vor.)

ONLINE-BELEIDIGUNG

Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft:

„Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft.“

Ein Prozess mit diesem Streitwert kostet den Verlierer ca. 2.100,- EUR Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Näheres bei der Kanzlei Dr. Bahr.

TICKET 2000: BILLIG UND FALSCH

Ich kann jedem Fahrgast im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr nur raten, keine Tickets außerhalb der offiziellen Geschäftsstellen zu kaufen. Gerade Monatskarten sind häufig vor Bahnhöfen und an Kiosken „im Angebot“. Meist zur Hälfte des regulären Preises.

Dabei handelt es sich entweder um abgezweigte Ware. In diesem Fall droht dem Käufer Ärger wegen Hehlerei. Oder es sind Fälschungen. Dann ist der Fahrgast wegen Urkundenfälschung dran. Beförderungserschleichung kommt jeweils hinzu.

Es gibt natürlich auch Situationen, in denen es am Vorsatz fehlt. So fragt eine Mandantin von mir am Bahnsteig immer Leute, ob sie auf deren Ticket 2000 mitfahren darf. Jetzt soll sie sich als Schwarzfahrerin verantworten, weil ein Mann, der ihr dies großherzig erlaubte, mit einem gefälschten Fahrausweis unterwegs war. Da hoffe ich doch stark auf einen einsichtigen Staatsanwalt.

In rauen Mengen auf dem Markt sind übrigens derzeit Tickets 2000 der Firma StadtBus Dormagen. Schriftbild und Layout sind, wie das Unternehmen selbst in einem Warnschreiben mitteilt, vom Original kaum zu unterscheiden.

Zu erkennen sind die Fälschungen nur für Insider. Die Tickets werden auf Papier gedruckt, das seit 2003 nicht mehr verwendet wird. Das Papier stammt wahrscheinlich aus einem Einbruch bei dem Verkehrsbetrieb.

FORSCH

Ich gehe ja nicht oft zum Arzt. Und wenn, dann zu freundlichen.

Es gibt aber auch andere Kaliber. Da kriegt der Patient die Rechnung. Zahlungsfrist: 10 Tage. Und am Tag 12 liegt schon das Anwaltsschreiben im Briefkasten. Darin wird nicht nur in forschem Ton die Rechnung angemahnt, sondern auch mit einer Klage gedroht, sollten die gleichzeitig berechneten Anwaltsgebühren nicht überwiesen werden.

Dabei war der Patient nur zweieinhalb Wochen im Urlaub. Ein guter Teil der Erholung ist schon wieder futsch, dem Herrn Doktor sei Dank.

BLOGGING TOM VS. EYPO

Erfahrungen mit Unternehmen zu veröffentlichen kann unangenehm sein. Merkt derzeit Blogging Tom aus der Schweiz. Er fühlt sich wegen kritischer Anmerkungen von einer Firma unter Druck gesetzt, welche die „Eypocard“ anbietet.

Interessant ist dabei, dass der Gegner nach Toms Angaben die offene Auseinandersetzung scheut und zu U-Boot-Methoden greift. Wer weiß, vielleicht hat es ja seinen guten Grund, dass das Produkt auf der Warnliste der Stiftung Warentest zu finden ist.

Freut mich, dass sie den empfohlenen Schweizer Kollegen als Idioten beschimpfen. Dann muss der Mann ja gute Arbeit leisten.