VERGLEICHSVORSCHLAG

Nach den mir vorliegenden Unterlagen fordern Sie von meinem Mandanten insgesamt 11.023,86 €. Ich unterbreite Ihnen daher im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans einen Vergleichsvorschlag, welchen Sie dem beigefügten Zahlungsplan entnehmen können. Aus diesem ergibt sich eine Quote von 0,3606 % und der Ausgleich Ihrer Forderung in Höhe von 0,00 €.

Ich nenne das Beleidigung, nicht Bereinigung.

HAUSGEFÄNGNIS

„Termin zur mündlichen Haftprüfung ist am 9. Februar 2006, 14 Uhr, in folgendem Raum: Hausgefängnis.“

Nach meiner Meinung sollten solche Termine in einem richtigen Sitzungssaal stattfinden. Oder im Büro des Richters.

ABDRÜCKE

Neben Fotokarteien führt die Polizei übrigens auch eine Schuhspurensammlung. An Tatorten werden die Schuhabdrücke auf Folien übertragen. Später vergleicht man sie mit den Schuhen, die bei Verdächtigen gefunden werden.

FBEA (FRAG BESSER EINEN ANWALT)

Es ist doch erst Januar. Und trotzdem ist schon kein Geld mehr da – zum Beispiel für Rechtsberatung? Das war mein erster Gedanke, als ich diese Verzichtserklärung (PDF) las. Die legt eine mittelständische Firma tatsächlich Stellenbewerbern vor:

Hiermit erkläre ich ausdrücklich meinen Verzicht auf die Zahlung von Sonderzahlungen/Weihnachtsgeld und Urlaubsgeldansprüchen, nebst Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ein Ausgleich für diese Zahlungen ist in dem vereinbarten Stundenlohn/Arbeitsgeld/Stücklohn bereits enthalten.

Verzicht auf Urlaub? Geht nicht, weil Urlaub für jeden Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich (bei einer Fünf-Tage-Woche) mindestens 20 Werktage. Und davon darf nicht abgewichen werden (§ 13 Bundesurlaubsgesetz).

Verzicht auf Lohnfortzahlung? Auch auf die Lohnfortzahlung besteht ein zwingender Anspruch (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz in Verbindung mit § 12 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Der Arbeitgeber könnte also noch so lange mit der Verzichtserklärung wedeln, kein Richter würde ihm Recht geben. Womöglich kann er sich sogar noch ordentlich Ärger einfangen. Immerhin wäre es ja mal einen Gedanken wert, ob hier nicht versucht wird, Arbeitnehmer über ihre Rechte zu täuschen mit dem Ziel, sich auf deren Kosten zu bereichern. Von der unvermeidlichen Rufschädigung, wenn so ein Verhalten ruchbar wird, mal abgesehen.

BLOG-IMPRESSUM

Die deutschen Behörden interessieren sich nicht dafür, ob Weblogs ein Impressum haben? Offensichtlich ein Irrglaube, denn zumindest das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagiert auf Eingaben und beanstandet die „unzureichende Anbieterkennzeichnung“.

Das ergibt sich aus einem Schreiben, das ich heute für einen Dritten erhalten habe. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Hintergrund ist wohl, dass eine Firma – völlig zu Unrecht – etwas gegen einen Weblogeintrag hat, aber es anscheinend nicht auf die Reihe kriegt, sich mit dem Betreiber des Weblogs in Verbindung zu setzen. Jedenfalls scheint sie beim österreichischen Hoster abgeblitzt zu sein und versucht es jetzt über die deutschen Aufsichtsbehörden.

Vielleicht erfahren wir dann ja doch mal, ob es tatsächlich eine Impressumspflicht für rein private Weblogs gibt. Soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil.

BESSER SO

Die Steuerfahndung ist nicht so. Jedenfalls nicht immer. Für eine Mandantin habe ich die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO aushandeln können. Sie muss eine fünfstellige Auflage zahlen, dann ist die Sache erledigt.

Und ich hatte die Kundin schon mit dem Gedanken vertraut gemacht, dass im schlimmsten Fall eine Haftstrafe auf Bewährung droht.

Na ja, besser so als andersrum.

GELD GESCHICKT

Exil-Iraker in Deutschland kriegen Ärger mit dem Staatsanwalt. Sie haben Geld geschickt, um ihre Angehörigen in der Heimat zu unterstützen. Wegen des Irak-Embargos verstießen sie damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Frankfurter Rundschau berichtet über einen der Strafprozesse.

(Danke an fh für den Link)

BETRUG UND KNAST

Es gibt die PM Presse- und Medienverlag GmbH. Und es gibt die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH. Über letztere hat Marcel Bartels in seinem Parteibuch kräftig hergezogen. Und wer beschwert sich? Die PM Presse- und Medienverlag GmbH. Sie stößt sich daran, dass Bartels Beitrag angeblich bei Google angezeigt wird, wenn man „Presse- und Medienverlag“ eingibt. Besonders reibt sich das Unternehmen daran, dass dann so unschöne Stichworte wie „Betrug“ und „Knast“ auftauchen.

Das ist wirklich bedauerlich, wenn man so ähnlich heißt wie eine andere Firma. Insbesondere dann, wenn die andere Firma im Geruch unseriösen Geschäftsgebahrens steht. Aber wieso Marcel Bartels für die Suchergebnisse von Google verantwortlich sein soll, wird in dem Schreiben leider nicht erläutert.

Schade eigentlich. Das würde nämlich noch mehr Leute interessieren; ich will hier keine Namen nennen…

NOCH FRAGEN ?

Sehr geehrter Herr Vetter,

ja, es stimmt, Ihre Mandantin hatte den Auftrag zur Verlegung des Laminatbodens inklusive Leisten!!! Es gab jedoch keine Aufforderung, eine Übergangsleiste einzubauen … da war von meiner Seite etwas anderes vorgesehen; ebenso das eigenmächtige Kürzen der Holzküchentüre! Die Türe sollte nicht gekürzt werden, die war zum Abstellen in den Keller vorgesehen!

Da mittlerweile eine Einbauküche installiert wurde, fordere ich Ihre Mandantin auf ihr Laminat abzubauen … die Kosten dafür zu tragen … und den Urzustand … vor allem der Küchentüre herzustellen!!!

Mein Rechtsanwalt kann Ihnen gerne mal seine Rechnung offerieren … Die fällt bei ihm etwas höher aus!

Noch Fragen?

Würde mich interessieren wie Ihre Mandantin dies anstellen will!!!

Mit freundlichen Grüßen

B.

KLEINE BESETZUNG

Ich liebe direkte Fragen. Wie diese hier:

„Meinen Sie, dass es besser ist, wenn wir einen zweiten Anwalt neben Sie setzen?“

Erst mal schlucken. Und dann gleich richtig kontern:

„Klar, gerne. Überhaupt kein Problem. Ich kann sofort eine Kollegin ins Boot holen. Die ist sehr kompetent und durchsetzungsstark.“

Nach Diskussion der anfallenden Stundensätze kam der Vorschlag, es doch erst mal in „kleiner Besetzung“ zu versuchen.

VERTABBT

Ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Ist das schon immer in der Tab-Leiste des Firefox? Wenn ja, habe ich es vorhin zum ersten Mal gesehen. Und leider auch zu neugierig geklickt. Einfach mal so. Denn damit schickte ich den etwas längeren Beitrag über ein juristisches Erlebnis der dritten Art von heute Morgen ins Nirwana.

Ab sofort findet Wichtiges nur noch im ganz linken Tab statt.

IP-ADRESSE

T-Online muss nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt bei Flatrate-Kunden sofort nach der Verbindung die IP-Adresse löschen. Auch das übertragene Datenvolumen darf nicht festgehalten werden.

Es handelt sich um ein zivilrechtliches Urteil. Die Entscheidung bindet also nur T-Online und den Kläger. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich das Unternehmen ab sofort allgemein an die Vorgaben des Landgerichts hält.

(Link gefunden in der Handakte)