GVU DURCHSUCHT

Die GVU steht angeblich im Verdacht, Raubkopierer aktiv unterstützt zu haben. Nach einem Bericht von heise online wurde heute bei den „Detektiven“ der Musikindustrie durchsucht:

… weisen Indizien darauf hin, dass die GVU bei ihren Ermittlungen gegen Raubkopierer die Grenzen des Erlaubten überschritten hat. Die Redaktionen erhielten bereits vor geraumer Zeit Hinweise eines GVU-nahen Informanten, die mittlerweile von einer zweiten Quelle bestätigt wurden. Danach soll die GVU mindestens einen Administrator eines zentralen Austausch-Servers der Warez-Szene regelmäßig bezahlt haben. Auf diese Weise sei sie an Log-Dateien und damit an Zugriffs-IP-Adressen dieser so genannten „Box“ gekommen. Zudem soll sie Hardware zur Ausrüstung der Plattform beigesteuert haben.

UNPLANMÄSSIG

Nach einem verlorenen Prozess muss der Gegner, ein promovierter Journalist, die Anwaltskosten erstatten. Nachdem er den Kostenbeschluss erhalten hat, schickt er mir folgendes Schreiben:

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Zahlung Ihrer Anwaltsgebühren verzögern wird. Zurzeit sehe ich mich außerstande, Beträge, die nicht dem Erhalt meines Haushaltes (u.a. vier Kinder, Abtragung Hauskredite etc.) dienen, unplanmäßig aufzuwenden. Zu meiner Finanzplanung gehörten auch die im o.g. Rechtsfall geschuldeten Einnahmen. Leider hat sich die örtliche Justiz bei der Beurteilung der Sache geirrt, was Ihnen Ihr Mandant sicher bestätigen kann (aber nicht wird). Ich gratuliere Ihnen zur erfolgreichen Verteidigung. Das war schon ein erstaunliches Ergebnis angesichts der Faktenlage.

Es geht um 132,50 €.

FLOCKIG

Das Landgericht Coburg veröffentlicht nicht nur Presseerklärungen. Sondern bemüht sich, flockig zu formulieren. Im jüngsten Text über ein interessantes Urteil zu den Pflichten einer Leasingfirma bei der Verwertung des zurückgegebenen Fahrzeugs findet sich ein für Justizverhältnisse launiges Fazit:

Es ist zu hoffen, dass das Leasingunternehmen durch diesen Vorfall „klug“ wird.

Solche Spritzigkeit kennt man sonst nur von vereinzelten Polizeipressestellen. Aber die kann man ja auch nicht wegen Befangenheit ablehnen.


(Link gefunden bei Recht und Alltag)

AUF DEM ZIMMER

In Band VIII einer zehnbändigen Ermittlungsakte ist ein Zettel auf die Innenseite des Umschlagdeckels geheftet:

16 Kartons befinden sich bei Herrn B. auf dem Zimmer 336.

Zeithonorar? Zeithonorar. Und alles wird gut…

WOLLEN WIR NICHT

Kann es sein, dass andere Länder ihre Bürger partout nicht wiederhaben wollen? Bei einem Afrikaner habe ich zumindest den Eindruck. Nachdem er anderthalb Monate in Abschiebehaft saß, wurde er der Botschaft seines Heimatlandes vorgeführt. Die Prüfung ergab jedoch, so das Ausländeramt, dass der Mann „wahrscheinlich“ aus einem anderen Land kommt. Die Botschaftsangestellten nannten praktischerweise alle Länder, mit denen ihr Land gemeinsame Grenzen hat. Woraus sich aber ergeben soll, dass er nicht aus ihrem Land stammt, sagten sie nicht.

Jetzt sind die üblichen drei Monate Abschiebehaft bald vorbei. Das Ausländeramt hat beantragt, die Haft um weitere drei Monate zu verlängern. Obwohl man schon ahnen kann, dass sich die Identität des Mannes wahrscheinlich in der Zeit nicht klären lässt, wird die Haft wohl wie üblich auf sechs Monate verlängert.

Dann kommt der Mann wahrscheinlich frei. Nur Ausländer, die ihre Abschiebung verhindern, können länger auf Staatskosten inhaftiert werden- bis zur absoluten Obergrenze von anderthalb Jahren (§ 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).

DIE EINLADUNG

Ich kann mich noch gut an die Verhandlung erinnern. Das Verfahren gegen meine jugendliche Mandantin wurde eingestellt. Mit der Auflage, dass sie ein Antigewalttraining für Mädchen macht. Am Ende erklärten ihr sowohl der Richter als auch der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, dass sie erst einmal nichts machen muss.

„Du bekommst eine Einladung.“

Diese Einladung ist aber nicht angekommen. Sagt meine Mandantin. Deshalb hat sie den Kurs nicht besucht. Worauf das Gericht jetzt einen neuen Verhandlungstermin anberaumt hat.

Die Briefe werden mit einfacher Post verschickt. Es gibt also keine Zugangsnachweis. Und dass sich die junge Frau nicht weiter drum gekümmert hat, dürfte ihr nach den klaren Worten am Ende der Verhandlung nicht vorzuwerfen sein.

Sie ist jetzt schon für das nächste Training angemeldet. Ob allerdings der Verhandlungstermin, der vorher liegt, aufgehoben wird, steht noch in den Sternen. Wenn es fair zugeht, kriegt sie ihre Chance auf das Training. Wenn.

Wenn man als Richter die Ausrede mit den nicht angekommenen Briefen nicht mehr hören kann, sollte man halt förmlich zustellen lassen. Geschieht doch sonst auch tausendfach, jeden Tag.

UNDOLDSAM

Der Ton gegenüber Erfahrungsberichten in Weblogs wird rauer. Ich durfte neulich einem Blogger helfen, der lediglich seinen Ärger über einen notorischen Linksfahrer zum Ausdruck gebracht hatte – und den Vorfall auch durch Zeugen belegen kann. Trotzdem setzte das Busunternehmen Anwälte in Bewegung, um den Beitrag gelöscht zu kriegen.

Thomas Hölscher wird nach einem Bericht über seine Erfahrungen mit einem Internetanbeiter auch auf Unterlassung in Anspruch genommen, sogar in den Kommentaren seines Weblogs. Da ist ein besonders undoldsamer Zeitgenosse am Werk. Für die Firma selbst kann man nur hoffen, dass es nicht ihr Heizmann ist, der sich da auskotzt.

(Danke an Susanne für den Link)

UNGEPLANT

38 Stunden kein Internet. War nicht geplant. Und hat nicht geschmerzt. Wobei die Frage ist, ob es schmerzt, wenn man es plant. Aber warum sollte man?

WARM ODER KALT ?

Bei Mängeln in der Wohnung wird häufig die Miete gemindert. Um einen bestimmten Prozentbetrag. Jahrzehnte ging man von der Kaltmiete aus. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof darf aber Warmmiete reduziert werden. Die anteilige Kürzung bezieht sich also auch auf die Betriebskosten.

Klar ist allerdings auch, dass Vermieter, sofern sie die Minderung nicht akzeptiert haben, die Betriebskosten in gewohnter Art und Weise abrechnen. Das heißt, sie gehen in der Jahresabrechnung von den ungekürzten Werten aus, geben die anteiligen Gesamtkosten an und ziehen davon die (evtl. geminderten) Vorauszahlungen ab.

Mieter werden also aufpassen müssen, dass ihnen über die Nebenkostenabrechnung die Minderung der Warmmiete nicht wieder kaputtgemacht wird. Wenn der Vermieter die Minderung nicht ausdrücklich berücksichtigt, muss sie extra für den Minderungszeitraum auf die Betriebskosten umgeschlagen werden. Eine eventuelle Nachzahlung würde sich dann anteilig vermindern. Möglicherweise ergibt sich sogar ein Guthaben. Dieses könnte mit der laufenden Miete verrechnet werden.

Da der Bundesgerichtshof das Urteil im April letzten Jahres verkündet hat, wird die Sache also spätestens mit den Betriebskostenabrechnungen für 2005 interessant.

(Urteil des Bundesgerichtshofs)