Nehmen ist seliger als Geben. Jedenfalls scheint das für das Landesarbeitsgericht Hamburg zu gelten. Dort hatte mein Mandant, der gaaaaaanz weit weg wohnt, eine Prozesskostensicherheit nach § 110 Zivilprozessordnung leisten müssen. Und zwar durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse.
Die Sache ist durch einen Vergleich erledigt. Schon seit über vier Wochen. Bereits im Sitzungsprotokoll hat die Gegenseite ausdrücklich die Sicherheit freigegeben. Ich habe auch um Rücküberweisung gebeten. Aber bislang ist kein Geld angekommen.
Na ja, vielleicht hilft eine Mahnung. Mit dem Antrag, den Betrag zu verzinsen. Mein Mandant hat jedenfalls keine große Lust mehr, ohne Gegenleistung den Hamburger Haushalt mit 14.600 € zu entlasten.