ÄLTERE ARBEITNEHMER

Ab heute können ältere Arbeitnehmer einfacher gekündigt werden. Bisher gab es bei Beschäftigten ab 57 Jahren immer das Problem, dass der Arbeitgeber nach einer Kündigung das Arbeitslosengeld erstatten musste.

Diese Regelung ist im Rahmen diverser Neuregelungen (etwa Kürzung der Anspruchszeiten) entfallen.