Focus online hat einen Krach zwischen Deutschlands höchsten Richtern ausgemacht. Der Bundesgerichtshof soll verärgert sein, weil das Bundesverfassungsgericht eine Verfahrensverzögerung kritisiert hat. Unter anderem deswegen war ein mutmaßlicher Mörder, dessen Prozess noch immer nicht abgeschlossen ist, aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Die BGH-Richter stellen sich laut dem Bericht auf den Standpunkt, dass sie Revisionsakten erst lesen müssen, wenn der Verteidiger die Stellungnahme des Generalbundesanwalts erhalten hat. Denn häufig komme es vor, dass Angeklagte schon nach deren Lektüre die Revision „mangels Erfolgsaussicht“ zurückzögen.
Ist das wirklich so ein übliches Verhalten? Ich habe so etwas jedenfalls noch nicht gemacht. Und, ehrlich gesagt, auch noch nichts davon gehört.