AUF BEWÄHRUNG

Das Amtsgericht Düsseldorf soll einen Straftäter „auf Bewährung“ freigelassen haben, der wegen einer anderen Straftat bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt war. Wie der WDR berichtet, hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Wachtmeister übersehen, dass gegen den Mann noch ein entsprechender anderer Haftbefehl bestand.

Der Straftäter soll nach wie vor flüchtig sein.

(Danke an M.A. für den Hinweis)