KEINE LUST MEHR

Ein Polizeibeamter regt sich darüber auf, dass ich mich erdreiste, für meinen Mandanten um Verlegung eines Vernehmungstermins zu bitten. Mein Mandant soll als Zeuge befragt werden.

Ich weise darauf hin, dass man von einem Berufstätigen ja wohl kaum erwarten kann, dass er am Montag um 9.30 Uhr Zeit hat. Vor allem, wenn man ihm die Ladung am Freitag schickt. Hilft nichts. Der Beamte will nicht mit sich reden lassen.

Ich weise auf den schönen Zusatz hin, der in der Ladung steht:

Im Fall der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Das steht da? Na ja, muss wohl. Er murmelt was von Formblättern aus dem Computer, für die er nicht verantwortlich ist. Trotzdem: Einen neuen Termin gibbet nischt.

Am Ende habe ich auch keine Lust mehr. Dann kommt mein Mandant halt gar nicht. Und eine Aussage macht er auch nicht. Schließlich ist er zu gar nichts verpflichtet, so lange er nicht von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird.

Der Staatsanwalt, den der Polizeibeamte dann anscheinend angerufen hat, scheint sich bedankt zu haben. Jedenfalls kriege ich jetzt ein Fax von der Polizei mit einer neuen Vorladung. Zum Wunschtermin meines Mandanten.