heute.de berichtet über den Klägeranwalt im Verfahren Trons Eltern gegen Wikipedia:
Kurz hatte unmittelbar vor der Verkündung durch das Gericht den Saal erbost verlassen, nachdem ihm der Richter seine Entscheidung mitgeteilt hatte.
Nun ja.
Außerdem soll der Anwalt gesagt haben, das Urteil sei „willkürlich und greifbar gesetzeswidrig.“ Ich habe bislang schon mit einigen Juristen über die Sache gesprochen. Seltsamerweise hat keiner mit einem anderen Ausgang gerechnet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich übrigens nicht sonderlich über eine Eingabe freuen. Jedenfalls nicht zum jetzigen Zeitpunkt:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann allerdings erst angerufen werden, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben. Dabei gilt eine Frist von sechs Monaten nach dem endgültigen innerstaatlichen Urteil.
Kann man übrigens ganz einfach nachlesen – in der Wikipedia.