Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Stunden Sozialdienst wegen Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses und Störung des öffentlichen Friedens verurteilte das Amtsgericht Lüdinghausen einen Frührentner aus dem Münsterland. Der Mann hatte Toilettenpapier mit einem Koranstempel bedruckt und zum Verkauf angeboten, berichtet die Welt.
Das ist wahrscheinlich auch ein Preis des Rechtsstaats. Wir haben eben Paragrafen, welche die Beschimpfung von anderen, unsere Kultur eher nicht prägenden Religionsbekenntnissen verbietet.
So ist es wohl unvermeidlich, dass die – nach der Vorschrift erforderliche – mögliche Gefährdung des öffentlichen Friedens sich zwanglos auch daraus ergibt, dass sich ein islamisches Land bei der Bundesregierung über die Aktion beschwert. Ein Land, in dem schon mal gern Figuren westlicher Politiker verbrannt werden. Oder dessen Präsident den Holocaust leugnet, wenn er nicht gerade Israel mit Auslöschung droht.
Mir hätte sich schon die Frage gestellt, ob die Auseinandersetzung mit einer Religionsgemeinschaft, die derzeit, nun ja, aggressiv auftritt und ihren Heiligen Kriegern jedenfalls nicht so konsequent auf die Füße tritt wie wir unseren Cartoonisten, nicht auch zu etwas gröberen Reaktionen berechtigt.
(Danke an alle, die auf das Urteil hingewiesen haben)